Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsverhältniss

Frage: Arbeitsverhältniss

joli90

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Hallo Frau Bäder, folgende Situation: ich habe gestern erfahren dass ich schwanger bin, habe vor einer Woche einen befristeten Vertrag unterschrieben. Beginn ist der 1. Juli. Ich bin gerade völlig ratlos wie ich vorgehen soll. Soll ich noch vor Beginn dem Arbeitgeber von der ss berichten ? Darf ich dann dennoch zum 1. Juli anfangen ? Greift der Kündigungsschutz auch schon, wenn ich noch nicht einmal angefangen habe zu arbeiten? Ich stehe jedenfalls bis zum Mutterschutz als Arbeitskraft voll zur Verfügung. Wie soll ich am besten weiter vorgehen ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können einfach arbeiten gehen. Alles gut. Sie haben auch Kündigungsschutz (der Vertrag ist ja eh befristet) u sollten den AG informieren. Liebe Grüße NB


cube

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Ja, du hast einen gültigen Vertrag - wenn er von beiden Seiten unterschrieben ist. Du musst jetzt gar nichts sagen. Du gehst am 1. Arbeitstag hin und kannst dann mitteilen, dass du schwanger bist. Natürlich wird den Chef vermutlich nicht erfreut sein - rechtlich bist du aber auf der sicheren Seite und kannst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft auch nicht gekündigt werden.


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