Colibri_2811
Guten Tag Frau Bader, mir wurde nach Elternzeit ( zur Sicherstellung der Betreuung muss ich noch 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen, der glücklicherweise auch genehmigt wurde) Teilzeit 15 Stunden/Woche genehmigt. Meine Tochter ist pflegebedürftig und kann nur 9:00-14:00 Uhr in den Kindergarten. Leider werde ich in einem weiter entfernten Betrieb eingesetzt, mit ca. 1 Stunde Fahrzeit und ein Bereich den ich neu erlernen muss. Ich bin im öffentlichen Dienst. Man sagte nur vielleicht kann ich dann irgendwann nach erfolgreicher Einarbeitung im Homeoffice arbeiten. Grundsätzlich passt es ja 2 Stunden Fahrzeit, 3 Stunden arbeiten. Aber natürlich setzt dies einen Druck aus und ich weiß nicht, ob das alles so funktionieren kann. Ich bin zusätzlich noch während der Elternzeit an Multiple Sklerose erkrankt, das weiß mein Arbeitgeber aber noch nicht, habe aktuell 30 Grad der Behinderung, was gesundheitlich auch ene grosse Hürde ist, ich aber trotzdem arbeiten möchte. Nun zu meiner Frage: Kann ich gegen den Arbeitsplatz Widerspruch einlegen oder diesen ablehnen? Danke für einen Tipp.
Hallo, haben Sie dem denn zugestimmt? Passt es nach der Beschreibung im Arbeitsvertrag? Grds. besteht der alte Vertrag weiter und Sie haben Anspruch auf eine vergleichbare Tätigkeit wenn Sie mind 15 Std arbeiten und keine betriebl. Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
Pamo
Du hast doch Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Dabei geht es nicht nur um die Vergütung. Warum musst du komplett neu eingearbeitet werden, ist das wirklich gleichwertig? Natürlich kannst du immer Widerspruch einlegen, aber die Erfolgschancen sind unklar. Hast du schon mit Personal-SB, mit Personalamt und Personalrat gesprochen? Ich würde einen Termin vereinbaren und mitteilen, dass du MS hast und dass dein GdB in Kürze angepasst wird. Dass es für alle mehr Sinn macht, wenn du bereits beim Wiedereinstieg passender eingesetzt wirst.
KielSprotte
Anspruch auf eine gleichwertige Stelle ja - wenn man denn seinen alten Vertrag unverändert wieder aufnimmt. Hier scheint ein Wechsel von VZ auf TZ stattgefunden zu haben und somit sind von beiden Seiten neue Konditionen verhandelbar.
cube
Gleichwertig heißt eben genau nicht, dass es der gleiche Aufgabenbereich sein muss. Als Kaufmann zB kann ich in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden gemäß meiner aktuellen Qualifikation u/o (Führungs-)Position - also gleichwertig - und dennoch in einen neuen Aufgabenbereich eingearbeitet werden müssen. Oder in einneues Team kommen, bei dem es andere Arbeitsabläufe gibt. usw. Aber ich sehe es ähnlich wie eine Vorrednerin: es ist ja nicht die Wiederaufnahme des ursprünglichen Vertrages/Arbeitsstelle, sondern eine neu ausgehandelte TZ-Stelle. Du hast den Vertragsbedingungen ja zugestimmt - dass du jetzt das Ganze doch als Druck empfindest, ist hart gesagt nicht das Problem des AG´s. Dazu hast du deine MS nicht mitgeteilt - der AG konnte diese also gar nicht berücksichtigen. Ich würde erst mal mit dem AG ohne Widerspruch/Ablehnung etc sprechen und ihn von deinem Behinderungsgrad/der MS in Kenntnis setzen. Sei ehrlich und sag ihm, du dachtest, du würdest es schaffen, merkst aber, dass es nicht klappt. Und dann schau doch erst mal, wie der AG reagiert. Ich denke nämlich, bzgl. der MS muss er (gerade ÖD) reagieren und sich sicher an Vorgaben halten, die möglicherweise eh dazu führen, dass du wohnortnäher eingesetzt werden musst.
Colibri_2811
Ich danke für die vielen Antworten, die mich erstmal wieder beruhigt haben und meine plötzliche Panik nun verschwunden ist. Ich werde mich mit der Personalabteilung nochmal unterhalten und denke, dass ich eine gute Lösung finde...auch wenn ich vielleicht kurzfristig in den sauren Apfel beißen muss. Ich hatte einfach eine Torschlusspanik. LG
Ani123
Haben Sie wegen dem Grad der Behinderung bereits was unternommen? Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt, um den Kündigungsschutz zu haben wie Personen mit Gdb 50 und mehr. Wenn nein sollten sie das sofort machen. Zeitgleich können sie auch eine Überprüfung des Gdb beantragen. Bis das bearbeitet ist (und keinesfalls bedeutet, dass er erhöht wird) kann es mehrere Monate dauern (6 Monate sind hier die Regel.) Zwar bekommt man die ggf. Erhöhung rückwirkend, aber das bringt einen in dem Zeitraum des Wartens nichts. Daher zweigleisig fahren. Zeitgleich sollten sie ihren AG schriftlich über den Grad der Behinderung informieren. Dafür darf er eine Kopie vom Schriftstück, worauf das ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, verlangen. Ohne Mitteilung des Gdb greift dieser nicht. Wenn sie gleichgestellt sind haben sie noch mehr Vorteile davon. Sollte es dann zur Erhöhung des Gdb kommen teilen sie es dann schriftlich mit. Dass eine Erhöhung angestrebt wird müssen sie ihrem AG nicht mitteilen. Ich würde den Gdb 30 mitteilen und dass bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Gleichstellung gestellt wurde. Den Grund des Gdb müssen sie nicht angeben. Wobei in ihrem Fall es sich beruflich auswirken kann, so dass sie es ggf. mitteilen sollten. Zum Punkt Arbeitsplatz: Dafür ist entscheidend, was in ihrem Vertrag steht. Steht da ein fester Arbeitsplatz? Wenn ja, soll dass der sein der ihnen genannt wurde? Ihr AG muss ihnen wegen eines Gdb wegen MS keinen Arbeitsplatz in der Nähe geben. Er muss ihnen einen Arbeitsplatz anbieten welchen sie mit 15 Wochenstunden ausüben können. Er muss nicht mal auf die ihnen vorgegeben Zeiten eingehen. Er macht es und kommt ihnen entgegen. Das ist kulant. Sie schreiben, dass es Druck bei ihnen aufbaut wenn sie je Strecke 1 Stunde Fahrzeit haben. Das kann ich nachvollziehen. Allerdings kann ihr AG nichts dafür, außer sie können nachweisen, dass gleichwertige Stelle auch an ihrem Standort auszuüben ist. Und ob sie den Nachweis unbedingt bringen möchten, was der AG nicht als gut empfinden muss/wird, müssen sie abwägen. Die Option auf Homeoffice klingt gut und ist ein Entgegenkommen ihres AG. Haben Sie das schriftlich, dass sie ab einem gewissen Zeitraum (Zeitraum definieren) im Homeoffice arbeiten dürfen? Wenn ja wäre das Fahren zeitlich begrenzt. Kann der KV sie unterstützen? Wäre es möglich, dass er 1-2 Tage das Kind bringt und/oder abholt, so dass sie an den Tagen mehr als 3 Stunden arbeiten können? Somit keine 5-Tage-Woche, sondern 3- oder 4-Tage-Woche. Sie schreiben, dass ihr Kind pflegebedürftig ist. Ist das nachgewiesen? Wenn nein unbedingt einen Pflegegrad beantragen. Den Zeitaufwand den sie deshalb investieren wird die Norm übertreffen und daher steht dem Kind der Pflegegrad zu. Daraus resultierend Hilfen und je nach Pflegegrad auch Pflegegeld. Erkundigen Sie sich und stellen den Antrag, denn auch da besteht Wartezeit bei der Bearbeitung. Wenn es genehmigt wird gibt es den Pflegegrad inkl. aller möglichen Hilfen rückwirkend. Wenn Sie wegen ihres MS einen Mehraufwand haben können sie auch für sich einen Pflegegrad beantragen. Ob sie zeitgleich "Pflegefall" (sie möchten einen Pflegegrad) und "Pflegende" (die als Pflegekraft für das Kind eingetragen ist) sein können weiß ich nicht. Ich lese aus ihrem Text nicht raus, ob sie mit dem KV zusammen leben. Wenn ja kann er der Pflegende werden und das darf er auch für mehrere Personen werden, insofern ein gewisser Zeitbedarf nicht überstiegen wird. "Pflegende/r" kann auch eine Person seij die nicht mit bei ihnen wohnt. Die Person kann z. B. VZ weiter arbeiten. Keine Angst vor dem Medizinischen Dienst. Ihm eilt leider ein negativer Ruf voraus. Sie sollten dem unbefangen entgegen stehen, denn oft geht es auch positiv aus (wovon wenig berichtet wird). Einen Pflegegrad müssen sie ihrem AG nicht mitteilen.
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