Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberbescheinigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberbescheinigung

Mitglied inaktiv

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Hallo frau Bader, ich wollte mal wissen wie das ist, wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird, also, die gesamte Schwangerschaft in eine noch bestehende Elternzeit fällt, wann muß dann der Arbeitgeber benachrichtiggt werden? Denn, dieser spielt ja erst dann eine Rolle, wenn es um die erneute Elternzeit geht, also nicht während der SS. Oder? Mutterschaftsgeld bekommt man dann ja auch nicht vom Arbeitgeber. Oder doch? Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gestzlich muss man es trotzdem mitteilen. Der AG muss ja auch planen, falls ein neuer EU genommen werden soll. Gruß, NB


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