Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt : Befinde mich bis 11/02 noch im EU, arbeite aber seit 09/00 auf den erlaubten 19 h bei meinem AG. Im Moment befinden wir uns in großen Umorganisationen ( TK Branche), es läuft gerade ein Betriebsübergang nach § 613a. Meine Frage : wenn es in 11/01 zu einer betriebsbedingten Kündigung/ Aufhebungsbetrag kommen sollte auf welcher Grundlage berechnet sich dann das Arbeitslosengeld ?? Ist dann etwa Teilzeitgehalt ausschlagebend,welches ich für knapp 2 Jahre erhalten habe,und das volle Gehalt ( 6 Jahre) tut keinen interessieren. Das würde mich ja echt ärgern, denn von dem Teilzeitgehalt bezahl ich schon fast die Häfte für den KITAplatz. Somit hätte sich Arbeiten in keinerlei Hinsicht gelohnt Viele Dank und freundliche Grüße oca
Liebe Oca, es wird das Gehalt der letzten 12 Mo. genommen, ohne EU-Zeiten. Schauen Sie mal bei www.bma.de Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubszeiten aus Mutterschutz nehmen
- Krankengeld
- Elternzeit Ende direkt krank
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)