Mitglied inaktiv
Hallo! Ich (Studentin) habe ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einer Bäckerei und arbeite dort "nur" an Sonn-und Feiertagen. Nun habe ich im MuSchuGesetz einen Hinweis gefunden, dass Arbeit an Sonn-und Feiertagen in der Schwangerschaft unzulässig ist...Gilt das auch für meinen Fall? Wie soll ich dann ohne das Geld zurecht kommen? MfG Nika
Hallo, klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob eine Ausnahme gilt oder Ihnen eine Genehmigung erteilt werden kann. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Komisch, was machen dann all die Angestellten in der Gastwirtschaft, im Krankenhaus, Bahn-u.Flugpersonal etc. etc. Sollen die alle aufhören zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Krankenschwestern zb müssen trotzdem am Sonntag arbeiten-haben aber dann am Montag drauf frei
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