kugelbauch12
Hallo mein Arbeitgeber (musste und) hat in zuständiger Aufsichtsbehörde einen Antrag auf meine Anstellungsgenehmigung gestellt. Der Antrag wurde genehmigt. Es gibt 1 Monat Widerrufsrecht. Kann der Arbeitgeber, nachdem ich ihm meine SSW mitgeteilt habe, den Antrag widerrufen (auch wenn er ihn selber gestellt hat)? An sich wäre ja eine Kündigung in der SSW unzulässig. Vielleicht kann aber trotzdem beim Widerruf ein anderer Grund genannt werden..? Dann wäre es besser noch 1 Monat mit der Verkündung abzuwarten. Keine Genehmigung des Antrags ist auflösende Bedingung für den Arbeitsvertrag.
Hallo, im Zweifel würde ich warten. Es muss drinstehen, wer das Widerrufsrecht hat - doch wahrscheinlich die Behörde. Lieeb grüße NB
kugelbauch12
Ich meinte Widerspruchsrecht! = Widerspruch kann innerhalb 1 Monats eingelegt werden
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld