Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

An alle die Ahnung haben:)

Frage: An alle die Ahnung haben:)

michim123

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Liebe Frau Bader und Liebe Alle, die etwas Ahnung in diesem Bereich haben...:) Nachdem der Arbeitgeber von der SSW erfahren hat, will er seine Angestellte ins (generelle?) Beschäftigungsverbot schicken (also das BV wird nicht vom Arzt ausgesprochen, sondern vom AG). Er möchte auch, dass die Angestellte im BV von zu Hause Papierkram für ihn erledigt. Das hat sie bisher nie gemacht (sie hat mehr oder weniger körperliche Arbeit ausgeführt). Muss sie das während des BVs überhaupt machen? Oder müsste für diese Arbeitszeit, auch wenn "nur" zu Hause, das BV aufgehoben werden und das Gehalt vom AG bezahlt werden? - (dann ist es selbsverständlich, dass sie "keine Wahl hat"). Und noch andere Frage... Der AG ist wie gesagt dabei das BV zu regeln. Und bis "alles geregelt wird" möchte er dass seine Angestellte sich krank schreibt. Das würde über die Frauenärztin auch bestimmt gehen - ist es aber eine normale Situation oder hat die Angestellte dabei was zu befürchten? Danke im Vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die schwangere Arbeitnehmerin umzusetzen, auch zur Ausübung von Büroarbeit. Dafür kriegt sie dann den normalen Lohn weiter. 2. Ohne Krankheit keine Krankschreibung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn der Arbeitsplatz nicht mutterschaftstauglich ist, muss der AG ein BV aussprechen. Dann kann er aber auch z.b. Bürotätigkeiten ausführen lassen. Klar muss der AG das bezahlen und sich nicht über die Umlage zurückholen. Krankschreibung geht nur wenn auch krank


Mitglied inaktiv

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Bis das alles geregelt ist - kann der AG auch schon das betriebliche Beschäftigungsverbot aussprechen. Eine AU gibts nur dann, wenn man tatsächlich krank ist. Und nur dann. Im übrigen muss ein AG das schon alles wissen, bevor eine Frau überhaupt schwanger ist - vorsorglich. Für alle seine Arbeitsplätze im Betrieb. Sollte die bisherige Tätigkeit nicht in der Schwangerschaft zumutbar sein, dann muss der AG die Ersatztätigkeit ausführen lassen. Das kommt dann einer Umsetzung gleich. Dafür gibts natürlich keine Erstattung von irgendeiner Kasse. Das läuft dann auch nicht über das betriebliche BV. Es sei denn, die Ersatztätigkeit ist nur anteilig, und nicht im vollen arbeitszeitlichen Umfang. Dann gibt es eine anteilige Freistellung über das betriebliche BV.


michim123

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Ich danke Euch ganz herzlich! Ihr seid toll!:) Vielleicht könnt Ihr noch dabei helfen: wenn der Arbeitgeber jetzt schon eine schriftliche Aussage über den möglichen Eintrittstermin nach EZ haben möchte - wie würdet Ihr das formulieren? Man möchte sich noch nicht verpflichten und noch Zeit zum Nachdenken haben!


Mitglied inaktiv

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Elternzeit braucht erst 7 Wochen vor Beginn gemeldet werden. Also Zeitpunkt und Dauer


michim123

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Hallo liebe Saarlandmami2, danke, das ist mir bewusst - würdest du die Bitte des Arbeitgebers somit ignorieren? Er wil bestimmt nur grob wissen, damit er planen kann... Meine Freundin dagegen will sich nicht verpflichten - möchte vorerst schauen wie die SSW verläuft.


Mitglied inaktiv

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Ich würde es ignorieren auch wenn man den Wunsch des AGs verstehen kann. Rechtlich sicher bin ich mir dafür nicht.


Felica

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Das was dein AG plant ist ein Teil-BV. Wenn er es korrekt meldet. Sprich er zahlt die Zeit für die er Arbeit hat und für das was darüber hinaus geht gibt dann ein BV. Diese Zeit darf er dann bei der KK einreichen. AU geht nicht, er soll ein vorläufiges bv aussprechen. Aber eine Gefährdungseinschätzung muss es bereits für jeden Arbeitsplatz geben. Auch dann wenn auf der Stelle aktuell ein Mann sitzt. Wegen EZ würde ich den AG höchstens mündlich was sagen und darauf hinweisen das sie sich erst später schriftlich und verbindlich festlegen kann wenn das Kind da ist. Weil dann hat sie ein genaues Datum. Kann sie nis 1 Woche nach Geburt wenn keine Frühgeburt oder mehrlinge.


HeyDu!

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Ja, natürlich die Aufforderung ignorieren. Die Schwangerschaft scheint noch ganz "frisch" zu sein. Man weiß doch nicht wie alles wird... Mein neuer Vorgesetzter gängelte mich auch in der 9 SSW. Ich teilte ihm dann mündlich mit: Wenn mein Mann arbeitslos wird, komme ich nach vermutlichen 8 Wochen Mutterschutz wieder, bei verlängertem Mutterschutz nach 12 Wochen. Ist das Kind behindert, werde ich wohl Elternzeit bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nehmen. Läuft alles nach Plan, bin ich am 1. Geburtstag wieder da. Wenn das die nächsten Tage weiter so läuft (es gab mehrere unschöne Ereignisse) wird es wohl eine Fehlgeburt und ich gehe gar nicht in Elternzeit. Da war er kurz mal sprachlos. Nie wieder wäre ich so zeitig ehrlich. Beim nächsten Mal bin ich schlauer. Der Oberste hat ihm zum Glück nahegelegt so schnell wie möglich in Rente zu gehen. Komme ich zurück, ist er schon weg... So viel aus meiner eigenen Erfahrung. Zum Rechtlichen. Bei regulärer Mutterschutzdauer reicht die Meldung nach der Geburt. Frist schrien bereits jemand. Lg


michim123

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Ahh, sehr sehr tolle Tipps (und krasse Geschichte, HeyDu!). Vielen vielen Dank Euch allen!


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