Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Als Elternzeitvertretung bereits eingestellt, nun Fehlgeburt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Als Elternzeitvertretung bereits eingestellt, nun Fehlgeburt?

Pancake

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vertrag über eine Elternzeitvertretung abgeschlossen. Nun erlitt die Angestellte, die ich während der Elternzeit vertreten sollte, eine Fehlgeburt. Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Arbeitgebers? Danke für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im vertrag steht, dass es für die Vertretung ist, leider ja. Die arme Mutter,. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wie traurig. Ja, der Zweck Deines Vertrages erlischt damit. Je nachdem wie weit sie war richtet sich die Fortdauer Deiner Anstellung. Am besten fragst Du den Chef direkt was das nun für Dich bedeutet


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