Pancake
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vertrag über eine Elternzeitvertretung abgeschlossen. Nun erlitt die Angestellte, die ich während der Elternzeit vertreten sollte, eine Fehlgeburt. Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Arbeitgebers? Danke für Ihre Einschätzung!
Hallo, wenn im vertrag steht, dass es für die Vertretung ist, leider ja. Die arme Mutter,. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wie traurig. Ja, der Zweck Deines Vertrages erlischt damit. Je nachdem wie weit sie war richtet sich die Fortdauer Deiner Anstellung. Am besten fragst Du den Chef direkt was das nun für Dich bedeutet
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit