Pancake
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vertrag über eine Elternzeitvertretung abgeschlossen. Nun erlitt die Angestellte, die ich während der Elternzeit vertreten sollte, eine Fehlgeburt. Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Arbeitgebers? Danke für Ihre Einschätzung!
Hallo, wenn im vertrag steht, dass es für die Vertretung ist, leider ja. Die arme Mutter,. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wie traurig. Ja, der Zweck Deines Vertrages erlischt damit. Je nachdem wie weit sie war richtet sich die Fortdauer Deiner Anstellung. Am besten fragst Du den Chef direkt was das nun für Dich bedeutet
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot