Elsa1989
Liebe Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit (alleinerziehend). Im Laufe des Mutterschutzes lief mein Beschäftigungsverhältnis aus. Sofern ich keine neue Stelle direkt nach der Elternzeit finde, müsste ich ALG 1 beantragen. Nun habe ich gelesen, dass man kein ALG 1 bekommt, wenn man kein Betreuungsplatz für sein Kind hat. Hier in Berlin ist es sehr schwer eine Kita oder Tagesmutter zu finden. Würde ich dann komplett ohne Geld dastehen, wenn ich tatsächlich keine Betreuung direkt nach der Elternzeit finde? Vielen Dank für Ihre Antwort. Elsa
Hallo, ArbGeld 1 kann man nur bekommen,wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das geht also nur mit Betreuungsplatz. Ansosnten bleiben soziale Leistungen wie zB H IV. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das stimmt: um Anspruch auf ALG 1 zu haben, musst du in der Lage sein zu arbeiten - dazu gehört auch ein Betreuungsplatz. Du bzw. dein Kind hat Anspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag. Mache also Druck - schriftlich. Ansonsten ist in erster Linie der KV in der Pflicht (Kindes- und Betreuungsunterhalt).
mellomania
ja, das stimmt. um leistungen zu erhalten musst du mindestens 15 stunden in der woche zur verfügung stehen. wie alt ist dein kind?
MamaausM
Du wirst dann Hartz 4 beantragen müssen Vom Kindsvater Kinderunterhalt und für dich Betreuungsunterhalt
Elsa1989
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich versuche mein bestes in H IV möchte ich nciht abrutschen, nur weil man kein Betreuungsplatz findet. :/
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