Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin dabei einen Antrag auf ALG II zu stellen, da ich im 2. Jahr Elternzeit bin und nun nur noch für 5 Monate Landeserziehungsgeld bekomme. Wie verhält es sich dabei mit dem "Vermögen"? Muß das auch zuerst aufgebraucht werden, auch wenn absehbar ist, dass man nach einem Jahr wieder in den Beruf zurückkehrt? Ich muß z. B. nächstes Jahr ein Auto kaufen, um zur Arbeit zu gelangen, das ich ja irgendwie finanzieren muß. Wenn ich aber erst alles aufbrauchen muß, kann ich mir keines kaufen und somit nicht zur Arbeit fahren. Gibt es da Ausnahmeregelungen? Vielen Dank
Hallo, ich bin kein Experte für Sozialrecht, denke aber nicht, dass es eine Ausnahmeregelung gibt Liebe Grüsse, NB
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