Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG II Sanktionen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG II Sanktionen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Ich habe zwei Kinder (1 und fast 3 Jahre alt). Das Arbeitsamt drängt mich zu Gesprächen und schickt Briefe, wo es um die Frage meiner beruflichen Tätigkeit u.s.w. geht. Ich besuche jetzt während der Erziehungszeit das Abendgymnasium. Die Frage ist eigentlich: Muss ich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, obwohl mein Sohn erst 12 Monate alt ist? Ich hatte eigentlich nicht vor, ihn jetzt in eine Krippe zu geben, nur um einen 1 Euro Job auszuüben. Sie haben mir mit der "Einladung zum Gespräch" auch schon mit Sanktionen gedroht. Soviel ich weiß, geht auch meine Erziehungszeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes?! Der Krippenplatz würde das Jugendamt ja um einiges mehr kosten, als das, was sie an ALG II an mir sparen könnten. Aber wie ist das Gesetz? Könnten Sie mir da bitte etwas zu sagen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in Elternzeit kann nur der sein, der einen AG hat. Sie haben einfach eine Freistellung der ARGE. Bei uns hier werden Mütter bis zum 3. Geb. gar nicht angeschrieben etc. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.