Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Akteneinsicht duch beschuldigten bzw gesetzlichen Vertreter!???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Akteneinsicht duch beschuldigten bzw gesetzlichen Vertreter!???

Evil Sadness

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Meinem Sohn 13 Jahre wird eine Sachbeschädigung vorgeworfen wo scheinbar laut Polizei ein Video Band existiert.heute Anhörung bei der polizei, mein Sohn sagte auf meinen anrat nichts zu der Sache. Ich wollte wissen was ihm an Sachbeschädigung vorgeworfen wird und das ich dieses Band bzw die Beweise sehen möchte.der polizist meinte nein dann soll ich mit nem Anwalt kommen oder übers Gericht. Darf er das so einfach?? Er sagte dann somit sei die Anhörung beendet und als wir (ich u mein sohn) raus liefen mit dem polizei Beamten meinte er so wie man in Wald rein schreit so kommt das Echo zurück! Ich verstand nicht wiso er das so sagte!! Darf er das? Er sagte schon am Telefon als ich sagte ich möchte dieses Band sehen, das ich das Band nur sehen darf wenn mein Sohn sich dazu äussern, äussert er sich nicht muss er mir auch nichts zeigen!! Ich bin allein erziehende Mutter mit 3 kinder und kann mir keinen Anwalt leisten ich weiss aber nicht ob ich selbst wenn nötig über Gericht eine akteneinsicht bzw auch die angeblichen Beweise sehen kann!??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum bitte war bei einem Kind, das noch gar nicht strafmündig ist, eine Anhörung bei der Polizei? Ich würde da ein ganz kurzes Schreiben hinschreiben, dass Ihr Sohn gemäß § 19 StGB schuldunfähig ist und Sie davon ausgehen, dass sich die Angelegenheit erledigt hat. Im übrigen ist es eine Unverschämtheit, zu sagen, er zeigt das Band nur, wenn das Kind sich äußert. Ich würd sogar überlegen, mich über den Mann zu beschweren. Eine andere Sache ist der Schadensersatzanspruch der Geschädigten.Der besteht, wenn ihr Sohn ist tatsächlich war. Liebe Grüße NB


Evil Sadness

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Muss ich bei einem zivielrechtliches Verfahren die Sachbeschädigung zahlen? Oder wartet man ab bis mein Sohn Einkommen hat?? Ich habe nur kindergeld, wohngeld und Unterhalt. Und lebe schon am Existenzminimum mit meinen 3 kindern!


Sternenschnuppe

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Dein Nachtrag weist darauf hin , dass er es war. Wieso weist Du ihn dann an die Aussage zu verweigern, und somit nicht zu dem Mist zu stehen den er baut ? Wenn Du wenig Geld hat geh zum Amtgericht und hole Dir einen Beratungsschein. Ggf. geht auch Prozesskostenhilfe. Ratenzahlung ist meist immer drin.


Evil Sadness

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Nein die frage mit dem zivielrechtlichen Verfahren hat nichts mit diesem Fall zu tun. Sondern mit was anderem wo er verbockt hat mit 2 anderen Jungs. Und jetzt möchte die geschädigte das mein Sohn zahlt. Und ich bot ihr an den Schaden zu ersetzen aber geteilt durch 3 bzw den Anteil meines Sohnes. Das möchte sie aber nicht sie will alles. Und ich habe hier rechtlich die frage gestellt ohne verurteilt zu werden was ich frage. Bei dem oberen Beitrag weiss ich ja nichtmal ob mein Sohn nur da stand oder überhaupt was beschädigt hat. Und nein ich bin keine Mutter die ihren Sohn schützen möchte wenn er was verbockt hat.


luvi

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Hallo, Ich weiß von Kindern im Grundschulalter, die mutwillig was beschädigt haben. Es waren auch hier mehrere Kinder beteiligt. Die Familien könnten den Schaden über die Haftpflichtversicherung regulieren. Luvi


Mitglied inaktiv

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Er ist doch mit 13 noch gar nicht strafmündig, da wird die Polizei wohl kaum Anzeige erstatten können. Schadensersatzpflichtig ist er aber trotzdem. Aber halt für den Schaden, den ER verursacht hat. Die Geschädigte kann nicht einfach alles von ihm verlangen weil sie sich die Scherereien sparen will, das von allen einzutreiben. Ich persönlich würde mich da nicht drauf einlassen, dass das Kind mehr bezahlen soll. Ich würde es wenn es meine finanziellen Mittl stark angreift auch nicht selbst zahlen. Soll sie einen Titel gegen das Kind erwirken und der muss zahlen, wenn er irgendwann eigenes Geld hat. LG Lilly


Mella1307

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Geh doch zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungshilfeschein ausstellen. Für das vlt kommende Strafverfahren kann man einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen und für das zivilrechtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Jedenfalls würde ich ohne Beistand hier nicht weitermachen.


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