katrindd
hallo, mein arbeitgeber setzt im juli u august erstmal,uns mitarbeiter mit den stunden runter aufgrund schlechter auftragslage. meine frage, ich bin im 4 monat schwanger. ab september bekomme i beschäftigungsverbot. meien frage darf er auch bei mir kürzen oder greift da der muschu? ich hätte ja sonst benachteiliung in der berechnung vom elterngeld u beschäftigungsverbot geld, obwohl ich eigentlich eien volle stelle habe. vielen dank im vorraus katrin
Hallo, er darf bei keinem AN einfach die Stunden runtersetzen. oder ist es off. Kurzarbeit? Wenn Sie ganz normal arbeiten, können auch Sie davon betroffen sein. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Doch, er darf das! Denn der Schutz zählt nur gegen schwangerschaftsbedingte Nachteile. Vor betrieblichen "Nachteilen" schützt das MuSchG nicht. Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben