Anastasya
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe mich auf meine Frage weiter unten. Ich kann/ darf diesen Abzweigungsantrag nicht stellen, da das Kindergeld nicht von einer allgemeinen Familienkasse/Agentur für Arbeit ausgezahlt wird, sondern direkt vom Arbeitgeber. Er wird nicht akzeptiert, da er ja für die allgemeine Familienkasse gedacht ist. Es redet dort auch keiner mit uns, wegen Datenschutz der Mutter. Es darf angeblich niemand beantworten, was für einen Antrag man stellen muss.
Hallo, das ist nur dann üblich, wenn der AG der Staat ist. Auch dann kann man es ändern lssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
kann es denn sein, dass er kein Kindergeld mehr bekommt? DU kannst den antrag eh nicht stellen und ich würde mich an deiner stelle da auch nicht so reinknien, denn es ist seine geschichte. ist die mutter ihm denn noch zu unterhalt verpflichtet?
chrissicat
Also zahlt die Mutter von deinem Freund keinen Unterhalt? Dann hat sie keinen Anspruch auf das Kindergeld. Ich würde folgendes machen: Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse stellen und gleichzeitig den Abzweigungsantrag. zeitgleich: Dem Arbeitgeber der Mutter mitteilen, dass sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat (aufgrund der fehlenden Unterhaltszahlungen, aber das würde ich dem Arbeitgeber gegenüber nicht erwähnen). Ob das funktioniert, weiß ich nicht, aber so würde ich es versuchen.
Felica
In dem Falle würde ich den rechtlichen Weg über das Familiengericht gehen. Dein Freund hat scheinbar noch einen Anspruch auf Unterhalt, ansonsten würde kein Kindergeld mehr bezahlt werden. Der AG kann das so auch gar nicht ändern würde ich meinen, denn dein Freund ist ja kein AN von ihm. Sehr wohl aber kann ein Richter das klären. Spätestens über den weg das dein freund ansonsten regelmäßig einen Pfändung machen lassen kann wenn der Unterhalt in Form des Kindergeldes mal wieder nicht kommt
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