Jens672
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frau bezieht nach der Geburt unserer Tochter 16 Wochen "prestación por maternidad" (Elterngeld) aus Spanien. Ich habe Anspuch auf Elterngeld in Deutschland. Das Amt rechnet die 16 Wochen meiner Frau auf die 14 Monate Gesamt-Elterngeldzeit in Deutschland an. Dies bedeutet, mir werden 10 Monate und 9 Tage zugestanden. Meine Frage deshalb, ist diese Verrechnung korrekt, da meine Frau keine Elternzeit/Geld in Deutschland beantragt. Oder stehen mir 12 Monate zu? Vielen Dank für ihre Antwort Jens
Hallo, ausländisches EG wird angerechnet. Liebe Grüsse NB
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