Speik
Hallo Frau Bader, Ich bin verheiratet und habe von einen anderen Mann ein Kind bekommen. Mein Mann wusste das er nicht der Vater wird und will und wollte trotzdem nicht die Scheidung. Er trinkt auch etwas zuviel und ich bin kurz vor der Geburt ausgezogen, kam dann aber zurück weil mich das Baby allein überfordert. Der leibliche Vater will mit dem Kind nichts zu tun haben. Ich habe zuvor 12 Jahre normal gearbeitet und bekomme jetzt lediglich Elterngeld. Da dies nur gut 300Euro bei 3 Jahren im Monat sind reicht das nicht mal für die anteiligen Mietkosten. Bin ich meinen Mann jetzt finanziell ausgeliefert sodass ich machen muss was er sagt oder gibt es Möglichkeiten Geld dazu zu verdienen um selbst Entscheidungen für mich und das Kind treffen zu dürfen? Da nach den 3 Jahren Elternzeit keine Betreuungsperson (Oma/Opa) für das Kind da sein wird und mein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbietet, werde ich wohl arbeitslos. Die Familienberatungsstelle scheint überfordert . Wo kann ich mich hilfe suchend dran wenden?
Hallo, 1. Rechtlich ist im vorliegenden Fall Ihr Ehemann der Vater, egal, ob er der biologische Vater ist. Dies kann man erst mit Rechtskraft der Scheidung ändern. 2. Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, ob Sie sich von ihrem Ehemann trennen wollen oder nicht. Wenn Sie auf sich selbst gestellt sind, müssen Sie Ihren Anspruch ab dem ersten Geburtstag auf Kindesbetreuung im Rahmen ihres Bedarfes gegenüber der Stadt geltend machen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mal langsam Elterngeld gibt es höchstens 22 Monate (wenn du die Monate 3-12 in EG plus umwandelst). Danach musst du dich sowieso versichern. Wenn noch verheiratet, dann Familienversicherung. Wie lange hast du Elternzeit gemeldet. Du kannst auch innerhalb der ez teilzeit arbeiten. Kinderbetreuung? Abet willst du das wirklich???? Naja allein mit Kind bleibt nur hartz4 aber dann auch die Pflicht der Arbeitsplatzsuche. Kinderbetreuung hast du Anspruch ab 1. Geburtstag
Felica
EG gibt es keine 3 Jahre, sondern im besten Falle nur 24 Monate. Hast du noch einen AG oder hast du den gekündigt? Davon hängt ab ob dir eine WZ zusteht über die du dann über den Bezug von EG hinaus krankenversichert wärst. Außer du kannst dich über deinen Mann versichern, ws wohl eher nicht der fall sein dürfte wenn du planst dich zu trennen. Anspruch auf einen Betreuungsplatz hast du ab dem ersten Geburtstag. Also drum kümmern bei KiGa, KiTa oder auch TaMu. Frage da mal am besten beim JA nach. Mach denen Druck wenn kein Platz frei sein sollte, weise auf deine Notsituation hin. Da rechtlich dein Mann als Vater gilt, weil ihr verheiratet seit, muss er Unterhalt zahlen. Sowohl für das Kind, wie wenn er es kann, auch für Dich. Er kann aber die Vaterschaft anzweifeln, dann müsstest du dich darum kümmern das der leibliche eben eingetragen wird. Auch da hilft das Jugendamt. Dann darf der leibliche für das Kind und evtl auch für dich aufkommen, notfalls auch der Staat wenn der es nicht kann. Davon ab gibt es noch die Möglichkeit von Hartz4, Wohngeld, Kindergeldzuschlag. Also nein, du musst nicht zwingend bei deinem Mann bleiben. Das einzige was du aber berücksichtigen musst, solange er als Vater gilt, darf er eben auch entscheiden wo das Kind wohnt. Außer der Richter sagt was anderes. Heißt du darfst umziehen, das Kind nicht so einfach. Allerdings kannst du auch versuchen ob du die Wohnung zugewiesen bekommst, dann muss dein Mann ausziehen. Mein Rat also, mach einen Termin beim JA und lass dich beraten. Genau dafür sind die nämlich da.
chrissicat
Wie meinst du das mit den 300 € bei 3 Jahren im Monat? Ist das so gemeint, dass du 1 Jahr Elterngeld beziehst und wenn du das auf 3 Jahre aufteilst, ergibt das knapp 300 € monatlich? Du musst die 3 Jahre Elternzeit nicht ausnutzen! Man kann 3 Jahre Elternzeit nehmen, muss man aber nicht. Seit wann / bis wann hast du denn Elternzeit? Wenn dein Arbeitgeber dir keine Teilzeitstelle anbieten kann, beantrage eine Tätigkeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn deine Elternzeit fast vorbei ist und du nur in Teilzeit arbeiten kannst, dann suche dir halt einen Job bei einem anderen Arbeitgeber. Hast du dich um eine Betreuung (Tagesmutter / Kindergarten) für dein Kind gekümmert? Ein Großteil der Kinder muss fremdbetreut werden. Ein Betreuungsplatz steht dir ab dem 1. Geburtstag zu. Im Zweifelsfall wende dich an das Jugendamt . "Machen, was dein Mann sagt" musst du sowieso nicht!!! Egal, wie es um die Finanzen steht.
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