Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da ich dieses Jahr schon Einkünfte hatte, kann ich keinen Freistellungsauftrag beim Finanzamt stelen und muß auf Lohnsteuerkarte (Kl. 6) arbeiten. Bekomme ich die Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich komplett zurück oder bin ich mit dem Freistellungsauftrag viel besser dran? Wieviel in etwa geht mir dadurch verloren? Werden diese Einkünfte beim Erziehungsgeld berücksichtigt so daß ich dann weniger Erziehungsgeld bekomme? Vielen Dank für Ihre Antworten Gaby
Liebe Gaby, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn Sie bei Ihrer Arbeiterei unter einen bestimmten Betrag bleiben, bekommen Sie die Einkommenssteuer zurück. Ansonsten kommt es eben darauf an, wieviel zu versteuerndes Einkommen Sie haben. Eine andere FRage ist die der KK-Beiträge etc. (das kommt auf die Art des Vertrages an).
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