Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400 Euro trotz Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 400 Euro trotz Elterngeld

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Hallo Fr Bader Ich bekomme im Oktober das letzte Mal Elterngeld. Ich habe heute spontan eine Stelle gefunden, wo ich 400 Euro verdienen kann. Ich wurde gebeten sofort dort anzufangen (nächste Woche) Jetzt muß ich das ja sicher irgendwie melden, weil mir ja dann sicher das komplette Elterngeld nicht mehr zusteht. Wie und wo mache ich das? Werden mir dann wirklich die 400 Euro abgezogen vom Elterngeld? Dann arbeite ich sozusagen umsonst diesen und nächsten Monat, richtig? oder muß ich dann was nachträglich zurückzahlen? Wie läuft denn sowas? Danke schon Mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte zur letztere Frage auf dem Forum von unserem Steuerberater fragen! Es gibt einen Unterschied zwischen Minijob und Aushilfe. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, in Hannover ist das z.B. der Fachbereich Jugend und Familie. Such mal bei google unter Elterngeldrechner dort gibt es eine Möglichkeit Einnahmen im Bezugszeitraum einzugeben und sieht was übrigbleibt. Gruß pean


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Eine Teilzeitbeschäftigung steht dem Anspruch auf Elterngeld übrigens nicht entgegen. Seit Anfang des Jahres erhalten Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, maximal 14 Monate lang Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Geht die Betreuungsperson in diesem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung nach, wird ihr Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Sie erhält dann 67 Prozent aus der Differenz zwischen ihrem früheren und ihrem aktuellen Einkommen.


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Hi... haste meine Antwort unten noch gelesen? Dein "richtiger" AG muß seine Erlaubnis zu dieser Tätigkeit geben, darf sie allerdings nicht verwehren, wenn Du nicht bei der Konkurrenz anfangen solltest oder so... LG Peeka


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ja, hab ich, Danke


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Also, ich weiß jetzt Bescheid. Alles was ich verdiene wird mir abgezogen und wenn ich mehr als 30 Std. monatlich arbeite was bei mir der Fall wäre, wird das Elterngeld komplett gestrichen. Meine "neue" Chefin, hätte mich natürlich gerne jetzt schon. Sie meint es gibt eine Regelung, daß man 2x im Jahr als Aushilfe arbeiten darf, ohne irgendwelche steuerlichen Nachteile. Sie weiß aber nicht, ob das auch für den Fall mit Elterngeld gilt. Wissen sie etwas darüber? Ich gehe mal davon aus daß das für mich auch nicht gilt, stimmts? Langsam werde ich noch zum Experten ;-) Aber ich habs ja bald geschaffft. Lieben Dank für Ihre Hilfe


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