Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Kind

Frage: 3 Kind

Mami201810

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Hallo Frau Bader ,ich habe eine Frage. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis zum 2.9.2022 (Kind 2). Und mein Elterngeld bekommen ich noch bis zum 1.6.2021 habe es auf 2 Jahre gesplittet. Meine Frage wäre wenn ich erneut schwanger werden sollte in der Elternzeit, habe ich das Recht wieder meinen vollen Lohn vom Arbeitgeber zu bekommen wie bei meine anderen 2 Schwangerschaften? Habe bei beiden einen Beschäftigungsverbot bekommen gehabt da ich in der Pflege tätig bin. Vielen Dank Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie ab dem ersten Tag nach Beendigung der EZ, also ab 03.09.22, sollte wieder ein BV ausgesprochen werden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du kannst deine EZ nicht beenden, um in ein BV zu gehen. Erst zu Beginn Muschu kannst du zum Vortag deine EZ beenden.


Mitglied inaktiv

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Während der reinen EZ kannst du kein BV erhalten. Wovor willst du Geschützt werden? Einzig zum Tag vor neuen Mutterschutz kannst du die EZ beenden. Dann erhälst du nach alten Vertrag dein Mutterschaftsgeld.


cube

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Sofern die Schwangerschaft so fällt, dass du nach Ende der aktuellen EZ bis zum nächsten MuSchu noch arbeiten gehen würdest - ja. Dann würdest du im BV das bekommen, was du auch sonst an Gehalt bekommen würdest. Vorausgesetzt, du hast eine Kinderbetreuung und wärest also grundsätzlich in der Lage, arbeiten zu gehen (evt. hat der AG inzwischen aber auch eine Ersatztätigkeit?). Würdest du so schwanger, dass der neue MuSchu noch in die laufende EZ fällt - nein. Siehe Antworten der anderen Foristen.


Mami201810

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OK, super vielen Dank für die Antworten Würde ich überhaupt etwas bekommen wenn ich jetzt schwanger werden sollte in der Elternzeit. Elternzeit läuft bis 2.9.22 und Elterngeld bis 1.6.21. Also bekomme ich dann bis zum Mutterschutz nichts mehr hab ich das richtig verstanden Lg


Mitglied inaktiv

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lohn/gehalt. ohne arbeit erhälst du natürlich nichts.


Felica

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Wieso glaubst du eigentlich, so mein Eindruck, das man in der EZ nicht arbeiten darf? Du darfst in der EZ durchaus arbeiten, sogar dann wenn du EG bekommst. Dann macht immerhin auch EG Plus überhaupt Sinn. Den wegen der KV brauchst du es ja nicht, KV bist du dank EZ und AG. Soll heißen, arbeitest du in der EZ nicht, dann brauchst du auch kein BV und nein, dann bekommst du zwischen EG-Ende und EZ-Ende nichts. Außer dein Mutterschutz endet vor Ablauf der EZ und du beendest aktiv selbst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK. Arbeitest du dagegen in der EZ, dann bekommst du natürlich dein TZ-Gehalt im Falle eines evtl BV weiter gezahlt. Gerade wenn ihr ein weiteres Kind plant solltest du auf jeden Fall wieder in TZ arbeiten. Den sonst wird das verdammt wenig EG. den für das neue EG wird nicht geschaut wie lange Du dich in EZ befunden hast, sondern wie lange du EG bezogen hast. Allerdings nur bis zum 14ten Lebensmonat. Da ich vermute das dein Kind am 2.09.2019 geboren wurde, würdest du aktuell ohne verdienst nur noch den Mindestsatz von 300 € bekommen, plus Geschwisterbonus. Müsst ihr wissen ob ihr euch das leisten könnt.


Mami201810

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Vielen lieben Dank Ich wollte in Elternzeit 20 Std die Woche arbeiten gehen in Teilzeit. Der Arbeitgeber hat es aber abgelehnt da ich den Antrag so beantragt habe das ich erst die Kids in den Kindergarten bringe und danach arbeiten würde. Ihnen passen die Uhrzeiten nicht.


Felica

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Hast du das schriftlich? Dann super, dann kann der AG dir nicht verweigern in der EZ woanders zu arbeiten. wenn nicht, dann lasse es dir bescheinigen und suche dir etwas was auf die EZ befristet ist.


Mami201810

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Ja, habe es schriftlich. Kann ich mich dann wo anders bewerben oder Brauch ich die Bestätigung vom Arbeitgeber das ich mich wo anders bewerben kann. Was ist wenn der Arbeitgeber das sich ablehnt. Danke LG


KielSprotte

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Du brauchst seine Zustimmung, da du z.B,. nicht bei einem direkten Konkurrenten arbeiten kannst.


Felica

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Nein benötigt sie nicht mehr. Sie muss es ihm nur noch mitteilen. Durch seine Weigerung ihr eine TZ-Stelle zu geben darf er das Arbeiten bei einem anderen AG nicht mehr verbieten. Es macht aber nur Stress beim direkten Konkurrenten dann anzufangen.


KielSprotte

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Hallo, SIe haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Ihnen bleibt also nur, in der EZ TZ bei einem anderen AG zu arbeiten - dazu muss der alte AG zustimmen. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021 Hierzu die Antwort von Frau Bader in anderem Thread.- einfach so woanders anfangen, nur weil der AG nicht bestimmte Zeiten genehmigt geht nicht!


mellomania

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auch bei der konkurrenz. aber nur wenn er schriftlich ablehnt.


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