Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass ein 13. Monatsgehalt gezahlt wird. Mein Arbeitgeber weigert sich jedoch, mir für die Sperrfrist vor und nach der Entbindung anteilig 13. Monatsgehalt zu zahlen. Laut einem Urteil des BAG habe ich jedoch gelesen, dass die Schwangerschaft nicht zu Nachteilen in der Berechnung des 13. Monatsgehalts führen darf und es dementsprechend für die 14wöchige Sperrfrist gezahlt werden muss. Ist das richtig? Danke für ihre Antwort. MfG Melina
HAllo, dass kommt darauf an, ob Sie danach in den EU gehen, wenn nicht, haben Sie auf jeden FAll einen Anspruch. Sonst kommt es darauf an. Gruß, NB
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