Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

01.06.2015

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 01.06.2015

Anika35

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Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit bis Ende März 2015.Da ich für meinen Sohn aber noch kein Kita Platz bekommen habe, müsste ich die Elternzeit verlängern. (Geboren am 16.01.2013) Bin erneut Schwanger und Mutterschutz beginnt am 20.04.2015. Wie gehe ich richtig vor um das Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber aus meiner vorherigen Vollzeitstelle nach dem neuen Gesetz zu erhalten? 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, Antrag auf Verlängerung stellen (um 19 Tage) und gleichzeitig Mutterschutz und Beendigung der Elternzeit ankündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Anika 35


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ verlängernbis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nicht Antrag, nur Meldung. Und dann exakt bis zu dem Tag vor Mutterschutz verlängern und bitten die 11 übrigen Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag zu übertragen.


Anika35

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Muss ich den nicht auf die restliche Zeit meiner Elternzeit verzichten um Mutterschutzgeld zu bekommen?


Sternenschnuppe

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Ne, Du verlängerst doch nur bis zum Tag vor neuem Mutterschutz. Dann endet die Elternzeit doch und der Mutterschutz schließt sich an.


Anika35

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Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Noch eine letzte Frage. Muss man auf die restliche Elternzeit verzichten oder nicht? Danke LG


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