Krissi91
Hallo, bei meinem Zahnarzt wurde mir zu einer losen Zahnspange geraten. Auf Mehrfaches nachfragen wurde immer bestätigt, dass in der Stillzeit total unbedenklich ist. Beim letzten Termin meinten sie. Sie müssen mir noch attachments aufkleben, auch das ist völlig unbedenklich beim Stillen, alles BPA frei. Also habe ich mir diese attachments aufkleben lassen. Diese bestehen aus Komposit Kunststoff, welchen man auch für Füllungen nimmt. Im Nachhinein habe ich eine Studie gefunden, die bestätigt, dass Komposit BPA freisetzt. Dieser verwendete Kunststoff sogar recht viel (7 ng/ml). Durch Polieren am Ende der Füllungen verrringert man den BPA Ausstoß, aber bei Attachments wird nichts poliert. Nun merke ich außerdem, dass sich der Kunststoff etwas abnutzt. Beim Zahnarzt fragte ich nochmal nach, die meinten weiterhin alles ok, den Kunststoff darf man ja auch Schwangeren geben und bei der Kontraindikation steht nichts von stillenden oder schwangeren. Das beruhigt mich aber nicht. Sollte ich mein Kind nicht weiter Stillen wegen des BPAs oder sollte ich diese attachments lieber entfernen lassen?
Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, die für die Herstellung von Kunststoffen und Kunstharzen verwendet wird. Es ist in Plastik enthalten, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, wie Babyfläschchen, Innenbeschichtung von Konservendosen, Plastikgeschirr und Folienverpackungen. Aus diesen Kunststoffen wird es freigesetzt und wird dann vorwiegend mit kontaminierter Nahrung aufgenommen. Bisphenol A wirkt östrogenartig, beeinflusst die Synthese und den Metabolismus von Hormonen und bindet schwach an den Östrogenrezeptor (Klingmüller & Alléra 2011). Die Lebensmittel-Überwachungsbehörde der Europäischen Union in Parma (EFSA) ist 2007 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine für den Menschen gefährliche Dosis nicht erreicht wird. In einer Stellungnahme heißt es zudem, Ungeborene und Säuglinge würden den Stoff abbauen, bevor er ihnen Schaden zufügen könne. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) setzte bis 2006 für BPA einen Grenzwert von 10 µg pro kg Körpergewicht und pro Tag. In ihrer im Januar 2007 veröffentlichten aktualisierten Bewertung von BPA berücksichtigte die EFSA rund 200 Studien und Übersichtsartikel, die seit ihrer ersten Bewertung (2002) erschienen waren, inklusive einer umfangreichen Zwei-Generationen-Studie mit Mäusen. Auf Basis der vorliegenden Daten hat die EFSA den Grenzwert auf 50 µg/kg pro Tag angehoben, Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keinen Anlass, die bisherige Risikobewertung für Bisphenol A zu ändern (Bundesinstitut für Risikobewertung, Mitteilung zu Bisphenol A, September 2008): „Wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2007 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,05 Milligramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht eingehalten, besteht für Verbraucher kein gesundheitliches Risiko.“ In einer Publikation von 2018 wurde auch das Material von Tetric EvoFlow® analysiert [Becher R, Wellendorf H, Sakhi AK, et al. Presence and leaching of bisphenol a (BPA) from dental materials. Acta Biomaterialia Odontologica Scandinavica. 2018 ;4(1):56-62]. Nach Einschätzung der Autoren sind die freigesetztenBPA-Mengen relativ gering und stellen höchstwahrscheinlich nur einen sehr geringen Beitrag zur gesamten BPA-Exposition dar.
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