Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, ich habe die Pille abgesetzt und plane, schwanger zu werden. Zur Zeit nehme ich Laif 600 (Johanniskraut) und Regaine. Bei beiden Arzneimittel wird geraten, diese nicht während der Schwangerschaft zu nehmen, da ausreichende klinische Erfahrungen nicht vorliegen. Da es mit einer Schwangerschaft aber mitunter lange dauern kann und ich besonders auf das Johanniskraut wegen meiner Stimmungsschwankungen angewiesen bin, nun meine Frage: Kann ich beide Arzneimittel wenigstens bis zu dem Zeitpunkt weiternehmen, bis ich positiv weiß, ob ich schwanger bin oder kann dann bereits ein "Schaden" eingetreten sein? Mit freundlichen Grüßen Carla
Bisher sind lediglich zwei Fälle einer Medikation mit Johanniskraut in der menschlichen Schwangerschaft publiziert. In einem Fall wurde eine unauffällige kindliche Entwicklung nach mütterlicher Medikation von der 24.SSW bis zur Geburt dokumentiert (Grush et al 1998). Wir verfügen bisher über 27 Rückmeldungen nach Anwendung von Johanniskrautpräparaten in der Schwangerschaft: 1 Spontanabort 24 gesunde Neugeborene 2 angeborene Anomalien (1 Feuermal, 1 Verwachsung von 2. u. 3. Zehe am rechten Fuß) Ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko (Basisrisiko für Fehlbildungen: 3 bis 5%) aufgrund der Medikation mit Johanniskrautextrakt ist angesichts der aktuellen Datenlage nicht anzunehmen. Da größere Fallsammlungen zur Anwendung von Johanniskrautextrakt in der Schwangerschaft leider nicht vorliegen, kann diese pflanzliche Medikation nicht als ausreichend sicher empfohlen werden (Goldman et al 2003). Es ist jedoch ausreichend, nach Feststellung der Schwangerschaft auf das Präparat zu verzichten. Minoxidil wird wegen seiner gefäßerweiternden Eigenschaften oral zur Bluthochdrucktherapie eingesetzt. Bei lokaler Anwendung fördert Minoxidil den Haarwuchs, wobei jedoch auch eine systemische Absorption stattfindet. Zwei Fallberichte beschreiben Neugeborenen mit vorübergehender verstärkter Behaarung nach intrauteriner Exposition mit Minoxidil (Kaler et al 1987; Rosa et al 1987). Von einer weiteren Anwendung des Präparates nach Feststellung einer Schwangerschaft sollte daher abgesehen werden.
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