Sehr geehrte Frau Dr. Esch, bei Sohn (9) hatte eine lose Zahnspange für die Nacht, weil seine vorderen Schneidezähne sehr weit auseinander standen und keinen Platz für die seitlichen Scheindezähne ließen. Die Grenze der Behandlungsdauer bei den Krankekassen ist nun erreicht. Die Lücke ist weg, die seitlichen Zähne sind inzwischen da. Alles sieht gut aus. In Absprache mit den Kieferorthopäden trägt mein Sohn die Spange jetzt nur noch "zur Sicherheit" und ohne das zweiwöchentliche Nachziehen. Wenn gemäß Krankenkassen-Richtlinie eine neue Behandlung beginnen kann (nach 6 Monaten) sollen wir wiederkommen, dann bekommt er eine neue Spange. Im Kontext der häufigen Berichterstattung über eine Überversorgung in diesem Bereich fragen wir uns, ob das wirklich nötig ist. Haben Sie eine Idee, wohin/an welche Stelle man sich für ein "neutrales" Urteil wenden kann? Wir wollen unserem Sohn keinesfalls eine notwendige Behandlung vorenthalten, aber auch nicht nach der so-viel-wie-irgend-möglich-Methode vorgehen. Vielen Dank und beste Grüße Bauxi