Mitglied inaktiv
Ich wüsste mal gerne, wie teuer so eine Kinderwunschbehandlung ist? Die Kasse soll doch 3 Versuche zahlen, ist das richtig? Oder nur zur Hälfte, und mit welchem Betrag muss man dann noch rechnen? dankeschön für Ihre Antwort.
Dr. Birgit Müller
Hallo Emja. hier eine Übersicht der Behandlungskosten. Maßnahmen und Anzahl der möglichen Versuche bei der GKV: 1. Insemination im nicht stimulierten Zyklus bis zu max. 8 Versuche 2. Insemination im stimulierten Zyklus bis zu max. 3 Versuche 3. In-vitro-Fertilisation (IVF) bis zu max. 3 Versuche 4. Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) bis zu max. 3 Versuche Eigenleistung: Für alle (1.-4.) o.g. reproduktionsmedizinischen Leistungen müssen die Patienten eine Eigenleistung von 50% der entstandenen Kosten [Medikamentenkosten, Arzthonorar, z.T. Laborkosten und Zusatzuntersuchungen (wie in den Richtlinien vorgeschrieben)] erbringen. Nicht von der Eigenleistung betroffen sind die gesamte Abklärung und Diagnostik, dafür eventuell notwendige Operationen, Gespräche, Untersuchungen, etc. Erst wenn ein Zyklus mit einer der unter 1.-4. genannten Behandlungen gestartet wird, tritt die Regelung der Eigenleistung in Kraft. Eine Zyklusüberwachung zur Ermittlung des Eisprungs und damit des optimalen Zeitpunktes für Geschlechtsverkehr fällt nicht unter die "künstliche Befruchtung" und wird von der GKV komplett übernommen. Voraussichtliche Kosten bei 50%igem Anteil: Behandlung: ärztliches Honorar zzgl. Medikamentenkosten Insemination ohne Stimulation ca. 75,00 € + ca. 20,00 € Medikamente Insemination mit Stimulation ca. 80,00 € + ca. 100,00-500,00 € Medikamente IVF-Therapie ca. 628,00 € + ca. 800,00 - 1500,00 € Medikamente ICSI-Therapie ca. 830,00 € + ca. 800,00 -1500,00 € Medikamente Anästhesiekosten 66,20 € Behandlungsplan: Für all diese Maßnahmen muss zuvor bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung eingereicht werden. Die Kosten für die Erstellung dieses Planes werden ebenfalls nur zu 50% durch die Krankenkasse getragen. Sind Ehefrau und Ehemann in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so ist bei jeder Kasse der zuzuordnende Teil zu beantragen. Altersgrenzen: Ehefrau und Ehemann müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben, d.h. erst im Alter von mindestens 25 Jahren kann eine der o.g. Therapien mit Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse erfolgen. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Ehemann darf bei Therapiebeginn das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausschluss der Kassenleistung: - Paare, bei denen ein oder beide Partner die Altersgrenzen unter- oder überschreiten - Nicht verheiratete Paare - Paare, die eine Behandlung mit Samenspende benötigen - Paare, die die angegebene Zyklusanzahl überschreiten - Paare, bei denen ein oder beide Partner eine Sterilisation haben durchführen lassen. Private Krankenversicherung Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es auf den abgeschlossenen Vertrag an. Es ist ratsam, vorab einen Antrag zu stellen, ob die Versicherung in ihrem Fall für die Kosten aufkommt. Besonders knifflig kann es werden, wenn einer der Ehepartner privat und der andere gesetzlich versichert ist. Fallbeispiel : Frau gesetzlich und Mann privat krankenversichert: Laut dem BGH-Urteil vom 03.03.2004 mit dem AZ: IV ZR 25/03 muss die private Krankenversicherung sämtliche Kosten tragen (hier erfolgt häufig ein Ausschluss durch die jeweilige Krankenkasse, es werden z.B. die Medikamentenkosten nicht übernommen usw.) Steuertipp Der Bundesfinanzhof hat abschließend entschieden, dass die Kosten als Sonderausgaben anerkannt werden. Liebe Grüße Dr. B. Müller
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