Frage im Expertenforum Kinderwunsch an Dr. med. Roxana Popovici:

Beschäftigungsverbot und Bauchtanz

Dr. med. Roxana Popovici

Dr. med. Roxana Popovici
Frauenärztin

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot und Bauchtanz

Maddy

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Hallo! Ich habe gleich 2 Fragen. Mein Mann und ich "üben" zur Zeit für Nachwuchs. Nun würde mich interessieren, wie das in einem Fall wie meinem mit einem Beschäftigungsverbot aussieht..? (wenns denn dann mal so weit ist und die Frage dient mehr der Neugier auch wg dem Vorgehen bei einigen Kolleginnen) Ich arbeite in einer Ergotherapiepraxis, mein Klientel sind sowohl behinderte Menschen in diversen Einrichtungen /Förderstätten/WfbM, Hausbesuche in Altenheimen und bei vielen Klienten daheim und auch psychiatrische und neurologische Patienten, aber auch (Vor)Schulkinder in der Praxis. Nebenbei arbeite ich noch bei einem meiner Klienten im Privathaushalt als Pflege, Betreuung und Therapeutin. Unabhängig davon, habe ich eine Faktor V leiden Mutation (heterozygot) und bin etwas übergewichtig. (und ne Blasenentleerungsstörung) Was meinen Sie dazu? Und: Ich bin Bauchtänzerin seit einigen Jahren. Darf ich in einer bestehenden Schwangerschaft normal weitertanzen?


Dr. Roxana Popovici

Dr. Roxana Popovici

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Hallo, hinsichtlich eines Beschäftigungsverbotes müssen Sie sich erstmal an Ihren Arbeitgeber wenden. Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, muss er eine Gefährdungsbeurteilung machen und darauf achten, dass Sie keinen Gefahren ausgesetzt werden. Vorher sollten Sie bei Ihrem Frauenarzt oder Hausarzt Ihren Impfpass überprüfen lassen und einen Immunitätsstatus ermitteln. Gegen den Bauchtanz spricht nicht, solange es Ihnen gut geht. Alles Gute...RP


mellomania

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zuerst solltest du deine immunitäten testen lasse und vor der schwangerschaft eventuell nachimpfen lassen, sofern möglich. alles weitere muss der AG prüfen. ER muss eine gefährdungsbeurteilung machen und schauen, ob deine tätigkeiten mit einer schwangerschaft vereinar sind. wenn nicht, muss er versuchen dir ersatztätigkeiten bereitzustellen die du auch annehmen musst. erst wenn das alles nicht geht, spricht ER eventuell!!! ein bv aus. aber vorher sagen kann das der AG nur, wenn er jetzt schon deinen arbeitsplatz bzw. deine tätigkeiten prüft. das könnte auch der betriebsartz machen. er berät den AG hinsichtlich eines bv. ausstellen darf er es aber nicht, sondern ganz alleine der AG


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