Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin geprüfte Tagesmutter vom Jugendamt und habe jetzt eine Anfrage von Eltern ihr Kind für ein halbes Jahr jeden Tag (Mo-Fr) 8Std. zu betreuen. Es ist noch nicht ganz klar, ob das Jugendamt auch die Kosten übernimmt. Da der Satz, den eine Tagesmutter vom Ja bekommt, so gering ist, würden die Eltern dieses Geld evtl. noch etwas aufstocken. Ist das in Ordnung? Muß ich das zusätzliche Geld normal angeben? Danke und liebe Grüße
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Karlchen 54, die Aufwandsentschädigung des Jugendamt muss vorerst noch nicht versteuert werden. Die private Zusatzpauschale der Eltern gelten jedoch als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit und werden dem Familieneinkommen hinzugerechnet. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 300 € je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Kind und Tag. Sie ist bei geringeren Betreuungszeiten anteilig zu kürzen. Findet die Betreuung im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten als selbstständige Tätigkeit statt, kann die Betriebsausgabepauschale nicht abgezogen werden. (lt. Bundesministerium der Finanzen vom 13.04.2007) Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
Mitglied inaktiv
Dinde schon, dass die Eltern wenn es machbar ist was drauf legen sollten, denn 1,89 vom Amt reichen ja vorne und hinten nicht. Und ja das muss versteuert werden soviel ich weiß
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