Tigerchen2020
Hallo Herr Busse, ich habe gerade einen Anruf bekommen von der Kitaleiterin das meine Tochter Läuse hat. Ich soll alle 3 Kinder abholen und auch gleich die ganze Familie behandeln. Für meine Tochter wo die Läuse aufgetreten sind wird in jeden Fall eine Gesundschreibung verlangt. Die Kitaleiterin beruft sich auf das Infektionsgesetz. Ich habe nichts darüber gefunden und ich habe von verschieden Menschen erfahren das die Kita dazu nicht berechtigt ist. Beim Elternsprechtag war das auch ein viel diskutiertes Thema wo auch gemeint wurde das die Kita bei Läusen keine Gesundschreibung verlangen kann, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Daher frage ich sie ob die Kita tatsächlich im Recht ist und eine Gesundschreibung verlangen darf? Lg Tigerchen2020
Liebe T., das Robert-Koch-Institut sagt dazu: "Zur Wiederzulassung nach festgestelltem Kopflausbefall: In welcher Form der Nachweis, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erbracht werden muss, regeln die für die Einrichtung zuständigen Behörden im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Mögliche Bedingungen der Wiederzulassung sind das Einholen eines „ärztlichen Urteils“ auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 IfSG (in der Regel als ärztliches Attest) oder – sofern das Gesundheitsamt die eine Ausnahme vom gesetzlich normierten, „automatischen“ Besuchsverbot (gemäß § 34 Abs. 7) grundsätzlich eingeräumt hat und die Leitung der Einrichtung dies ebenfalls für ausreichend hält – eine Bestätigung der Sorgeberechtigten, dass eine Behandlung korrekt durchgeführt wurde." Alles Gute!
Tigerblume
Vermutlich leiten sie das von der Tatsache ab, dass Kinder mit Kopflausbefall keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen dürfen? Hier reicht ein Zettel auf dem ich mit meiner Unterschrift bestätige dass ich die notwendigen Maßnahmen durchgeführt habe.
BenLaraMax
Wo ist das problem? Behandeln, alles auskämmen, zum Arzt und bescheinigen das ihr alle Läuse frei seid und schon geht's wieder zur kita. Das ist schon jahrelang so. Selbst als ich noch zur Schule ging war es so
IngeA
Das Problem ist, dass man dann 2x zum Arzt rennen darf. Ein mal für das Rezept, ein mal wegen der (nicht nötigen!). Abgesehen davon, dass das durchaus für Mutter und Kind stressig ist, der Arzt hat sicher auch besseres zu tun als unnötige Bescheinigungen auszustellen. LG Inge
drosera
@BenLaraMax Das ist schon die Frage, wie oft man dann einen Tag Urlaub nimmt, nur damit ein Arzt noch einmal das Kopfhaar durchwuselt. Und da man ja an ca Tag 9 noch einmal behandelt und die erfolgreiche Behandlung dann eigentlich erst nach 12 Tagen geprüft werden kann, dürften die Kinder streng genommen ja 2 Wochen nicht in die Kita.... oder man erledigt das ordentlich beide Male und die Kita glaubt das den Eltern. Dann sind die Kinder nur 1 Tag am Anfang daheim.
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