Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heininger, ich habe gelesen, dass zum Aufbau eines guten und langfristigen Impfschutzes die Mindesabstände zur vorangegangenen Impfung nicht unterschritten werden dürfen. Auf dem Zettel unserer Kia Praxis steht, dass zwischen der 1. 6-fach und Pneumokokken und der 2. 6-fach und Pneumokokken MINDESTENS 2 Monate liegen müssen. Unsere Tochter wurde am 29.08.23 das erste Mal geimpft und am 30.10.23 das zweite Mal. Es liegt also wirklich nur 2 Monate und 1 Tag dazwischen. Also wher knapp bemessen. Ist das so in Ordnung und kann ich von gutem Impfschutz ausgehen? Vielen Dank
von Anele0817 am 06.12.2023, 09:46