Keara
Hallo! Heute habe ich den Einweisungsschein "Verordnung von Krankenhausbehandlung" von meiner FA erhalten. Als Grund hat sie "Sectio auf Wunsch" angegeben. (Sie hat nie nach meinen Beweggründen gefragt). Bei der letzten Geburt hatte ich eine Not-Sectio, bei der es große Probleme gab, meinen Kreislauf wieder zu stabilisieren. Nun habe ich Angst, bei einer spontanen Geburt wieder in diese Lage zu kommen. Das ist doch wohl eine Indikation? In dem Schein steht, ich muss mit der KK klären, ob die Kosten übernommen werden. Wird sie das mit dem Eintrag "Sectio auf Wunsch"´? Kann das KKH, bei dem ich schon den vorangegangenen Notkaiserschnitt hatte, selbst eine Indikation erstellen, die die KK erhält, oder muss so eine Indikation von der Frauenärztin erstellt werden? Ich bitte um eine schnelle Antwort, da der KS schon am Mittwoch geplant ist, danke!
Hallo, Die "Sectio auf Wunsch" gibt es nicht,bzw kann so nicht verschlüsselt werden um von der KK bezahlt zu werden. Nach einer ausführlichen Aufklärung muss die klinik eine Indikation stellen,also sollten Sie alles weitere vor Ort mit dem geburtshilflichen Team besprechen. Grüße Silke
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