Frage im Expertenforum Geburt an Silke Westerhausen:

Rechnung nach geburt

Frage: Rechnung nach geburt

nelele

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Ich bin grad total durch den Wind und benötige Ihre Hilfe. habe meinen Sohn am 29.6 . spontan entbunden. hatte während der Schwangerschaft b Streptokkoken. áus diesem Grund und da mein Blasensprung schon 21 Stunden her war habe ich erythromycin intravenös vor der Geburt erhalten. mein Sohn ist ein kerngesunder Bursche :) Ich bin gestzlich versichert und mein Sohn privat. nun habe ich für meinen Sohn eine rechnung vom Krankenhaus bekommen, da meine Krankenkasse angeblich die Rechnung abgelehnt hat. Normalerweise zahlt doch die Kasse der Mutter für diezeit der geburt und den Aufhenthalt danach oder? Meine Kasse hat mir gesagt dass sie die Geburt bezahlt haben ( 1700Euro) für meinen Sohn könnten sie die rechnung nicht übernehmen ( 3350Euro) da er laut Fallpauchale als Krankes Kind geführt wird. Er ist aber nicht krank geswsen. es war lediglich zur U2 ein Kinderarzt da sonst war mein Sohn die ganze Zeit bei mir im Zimmer!!! es wurde nur Vitamin ka gegeben sonst nix. Als Diagnosen stehen auf der rechnung Z29.21 und Z38.0 und als Entgeltschl.7010P67B. habe bereits im Krankenhaus nachgefragt warum mein Kind als Krank eingestuft wird , wo er doch kerngesund und mit besten Apgarwerten zur welt gekommen íst. das Krankenhaus will mir keinerlei Auskunft geben und sagt die Rechnung sei korrekt. Können sie mir etwas zu den Kürzeln sagen ? Sie würden mir sehr weiterhelfen. Bin total verzweifelt und habe irgendwie auch Angst dass mir irgendwas nicht mitgeteilt wurde bezüglich meines Sohnes.


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo, Sehe es wie Andrea6;sprechen Sie am besten mit dem Kinderarzt und fragen Sie ihn wie eine derart "krankhafte" Verschlüsselung zustande kommen konnte bei einem unauffälligen Neugeborenen. Grüße Silke Westerhausen


Andrea6

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Der Entgeltschlüssel 7010P67B bezeichnet tatsächlich ein krankes Neugeborenes mit schwerem Problem. Wenn Dein Kind bei Dir im Zimmer war und die U1 und U2 unauffällig kann es sich nur um einen Abrechnungsfehler handeln. Erhebe schriftlich beim Krankenhaus Einspruch gegen die Rechnung und verlange eine neue mit unverschlüsselter Diagnose. Das wird sich sicher aufklären.


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