Hallo Prof. Dr. Jorch,
ich hätte da zwei Fragen. Zum einen habe ich schonmal geschrieben, dass unser Sohn noch wegen der Retinopathie (1 und 2)zur Augenkontrolle muss. Ich wäre jetzt in der 49 SSW vor zwei Wochen war die letzte Untersuchung (in der 47 SSW) und Freitag müssen wir wieder zur Kontrolle, da die Netzhaut den Augenrand noch nicht erreicht hat. Normalerweise sollte sich das ja bereits gegeben haben, nun ist dem aber nicht so. Was wird gemacht, wenn die Netzhaut den Rand nicht komplett erreicht? Erblindet Colin dann oder muss er operiert werden?
Außerdem hat unser Sohn obehalb des Ohres ein kleines Blutschwämmchen (ca. 2 mm groß). Die Kia hat gesagt, solange es sich nicht vergrößert, sollen wir es nur beobachten. Nun ist mir aufgefallen, dass es immer dicker wird. Die Kia sagte, dass es, wenn es größer wird vereist werden müsste. Nun meine Frage, wie funktioniert das mit der Vereisung und wird das ambulant oder stationär gemacht? Wie lange dauert so eine Vereisung? Erfolgt sie unter Narkose?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten.
Gruß
Sandra Ludolph
Mitglied inaktiv - 31.01.2007, 08:58
Antwort auf:
Retinopathie
Wenn bis 47 SSW die ROP ein Stadium von 1 bzw. 2 nicht überschritten hat, kann ich mir nicht gut vorstellen, dass noch eine wesentliche Gefahr droht. Zwar werden auch bei Stadium 2 gelegentlich später nochNetzhautveränderungen gesehen, aber Ihr Kind müßte schon extremes Pech haben, wenn eine wesentliche Sehstörung daraus erwachsen sollte.
Früher hat man Blutschwämmchen wachsen lassen, weil sie sich fast immer bereits im 1. Lebensjahr wieder zurückzubilden beginnen. Seit einigen Jahren steht die Lasermethode zur Verfügung, die zu einer großzügigeren Indikationsstellung zur Behandlung geführt hat.
von
Prof. Dr. med. Gerhard Jorch
am 01.02.2007
Antwort auf:
Retinopathie
Da schmerznervenhaltiges Gewebe zerstört wird, ist die Behandlung prinzipiell schmerzhaft und erfordert eine Schmerzausschaltung, gewöhnlich sogar eine Narkose. Ambulante Narkosen sind unter bestimmten Umstäünden machbar, allerdings würde ich sie bei jungen Säugligen wegen der Möglichkeit von Atemstörungen nach dem Eingriff nicht empfehlen. Bei der Abwägung Behandlung ja oder nein müssen also diese Aspekte gegenüber der fast sicheren Spontanheilung abgewogen werden. Wenn das Hämangiom sich im Gesichtsbereich (wie bei Ihrem Kind) oder an einer funktionell wichtigen Stelle (z.B. Augenlid) befindet oder sehr groß ist, wird man sich eher zur Lasertherapie entscheiden als wenn es klein ist und z.B. im Nacken oder am Arm oder Po sitzt.
von
Prof. Dr. med. Gerhard Jorch
am 01.02.2007