Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn kam nur wenige Tage zu früh - allerdings mit deutlich weniger als 2500 Gramm auf die Welt. Ich habe gehört, dass er nur aufgrund des Geburtsgewichtes damit im Sinne des Mutterschaftsgesetzes als Frühchen gilt und sich damit die Schutzfristen auf 12 Wochen nach der Geburt verlängern. Ist diese Information richtig? Wo ist dies ggf. geregelt? Vielen Dank, Kathrin
Sie brauchen eine Bescheinigung vom Arzt. Die Vorausetzungen sind aber sowohl vom Gewicht als auch von der Frühgeburtlichkeit her gegeben, es sei denn, Ihr Arzt hält Ihr Kind für so fit, dass es mit einem Reifgeborenen gleich zusetzen ist.
Mitglied inaktiv
ist richtig herzlichen glückwunsch erstmal steht im mutterschutz gesetzt. geh mal auf google: und such dir das mutterschutzgesetzt raus aufjedenfall lass dir vo nder klinik bestätigen das es ein früchen ist und das reichst du dann bei der kraken kasse ein er rest regelt sich alleine viel glück
Mitglied inaktiv
Hallo! Im Prinzip muß Dir das Krankenhaus eine Bscheinung ausstellen. Meine Jüngste kam in der 38ssw mit 2280g zur Welt und bekam gleich diese Bescheinigung. Kommt wohl aber auch auf den Pflegeaufwand an. Mußte sie länger im KH beliebn, oder lag im Wärmebett oder Brutkasten oder irgendwleche anderen Komplikationen? Unsere hatte eigentlich nichts, wurde einfach mal in das Wärembettchen gelegt und wurde mit genau zwei Wochen und 2410g entlassen. Herzlichen Glückwunsch noch und alles Gute Nina
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