Frage im Expertenforum Ernährung in der Schwangerschaft an Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa:

schwangerschaft und arbeit

Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa

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Ehemaliger Chefarzt und Direktor der Universitätsfrauenklinik Magdeburg

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Frage: schwangerschaft und arbeit

Mitglied inaktiv

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Hab da ne frage ich arbeite als Altenpflegehelferin und die Arbeit wird mir zu viel der Stress, die Arbeit selber ich bin pychisch ganz schön angeschlagen. weiss nicht mehr weiter freu mich schon nicht mehr auf das Kind so richtig habe schon bauchschmerzen von allem. würde gerne aufhören zu arbeiten nur was gibt es für möglichkeiten ohne das ich kündigen muss würde ja gerne nach der geburt also ein jahr danach wieder dort arbeiten. Meine chefin sagte was von beschäftigungsverbot??? ich bin jetzt in der 16.SSW


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Erlauben Sie mir, Ihnen eine zweigeteilte Antwort zu schreiben - zunächst etwas über die Rechtslage und dann eine Empfehlung als Arzt. Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Im § 3 des Mutterschutzgesetzes steht: Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. " Es besteht Anspruch auf Fortzahlung des durchschnittlichen Lohnes im Falle eines Beschäftigungsverbotes (§ 11 Mutterschutzgesetz). Soweit die Rechtlage. Was Sie beschreiben, entspricht einer Überforderung aufgrund psychischer Überlastung, was in der Schwangerschaft gar nicht so selten ist. In einem solchen Fall kann Sie ein Arzt krank schreiben, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen. Das ist das, was wir Ärzte mit "relativer Indikation" umschreiben, es ist also kein "Muss" sondern ein "Kann" und Sie sollten das mit Ihrem Arzt besprechen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Sie davon profitieren würden, wenn Sie zunächst 2 Wochen lang nicht arbeiten und sich erholen. Danach gäbe es zwei Möglichkeiten - entweder stellen Sie fest, dass Sie selbst arbeiten wollen (das könnten Sie bis 6 Wochen vor Entbindung mit einigen Einschränkungen machen; z.B. kein schweres Heben, was im Altenpflegeheim nicht einfach wäre), oder Sie merken, dass es nicht geht. In so einem Fall käme das Beschäftigungsverbot in Frage.


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