Mitglied inaktiv
Hallo! Mein sohn - demnächst 4 - ist sprachverzögert, kann sich mittlerweile aber mitteilen, manchmal gut, manchmal weniger, jedenfalls spricht er mittlerweile. Sein Sprachdefizit beruht auf Probleme in der Warnehmung - allgemein einfach... Jetzt geht er in die Spielgruppe, wo ca. 10 (von 2- max. 4 Jahren) Kinder u 2 Betreuer sind. Das klappt gut. Ab Herbst kommt er in den KIndergarten, wo dann 25 Kinder (von 3-6 Jahren) u. 2 Betreuer sind. Jetzt meinte die Frühförderin, wo wir ja schon betreut werden, ich solle eine Antrag auf Stüztkraft - also Einzelintegration beantragen, dann würde er unterstützt - nicht gefördert, es ist keine Therapie oder sonstiges, nur reine Unterstützung für ihn, damit er nicht überfordert ist usw... Er ist sonst sehr postitiv, nett und liebevoll, er ist nicht verhaltensauffällig oder agressiv oder sonst irgendwas, sodaß er deswegen eine Stüztkraft bräuchte... Denken Sie, ich tu ihm da was gutes oder ist er für IMMER ABGESTEmpelt? Danke
Hallo, die Aussage, das Kind habe Wahrnehmungsstörungen ist in dieser Form immer problematisch. Man muss schon dazu sagen, um welche Wahrnehmungsform es sich dabei handeln soll. Bezogen auf die Sprachentwicklungsverzögerung ist eigentlich nur von einer Höhrwahrnehmungsstörung auszugehen (auditive Wahrnehmungsstörung). Spezialisten der HNO-Heilkunde können bei Kinder ab etwa 5 Jahre die Diagnose stellen. Das Angebot einer "Stützkraft" sagt mir nichts. Hier in NRW gibt es die Möglichkeit eines Integrativplatzes in einem dafür eingerichteten Kindergarten. Je nach dem wie stark "behindert " das Kind ist, kann die Frühförderstelle die Belegung eines solchen Integrativplatzes beantragen. Für das betroffene Kind ist das von Vorteil. Abgestempelt ist deswegen ein Kind noch lange nicht. Viele grüße