Frage im Expertenforum Babypflege an Katrin Simon:

kinderfahradsitz

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Frage: kinderfahradsitz

Mitglied inaktiv

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mal eine ganz andere frage. hallo erstmal! habe einen kettler fahradsitz bekommen , er ist 8 jahre alt. kann man ihn noch nehmen? gibt es tüv darauf? danke


Katrin Simon

Katrin Simon

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Liebe Kathi, hier kommen umfangreiche Infos aus einer Broschüre rund um den Kinderfahrradsitz: Vorteile im alltäglichen Stadtverkehr Der Kindersitz für's Fahrrad zeichnet sich besonders im Stadtverkehr durch seine leichte Handhabung und auch Wendigkeit aus. Beim Schieben auf dem Gehweg bzw. in Fußgängerzonen während des Einkaufens lässt sich das Fahrrad mit Fahrradsitz besser rangieren und auch unkomplizierter abstellen und sichern. Trotzdem sollten Sie beim Einsatz des Kinderfahrradsitzes unbedingt bestimmte Merkmale beachten und Anforderungen einhalten: Das Kind in Fahrradsitz darf höchstens 6 Jahre alt sein Maximal zulässiges Gewicht des Kindes bei Sitzposition vorn: 15kg / hinten: 22kg - Lesen Sie unsere Empfehlungen zur Sitzposition und achten Sie auf die Angaben des Herstellers Verstellbare Fußstützen mit Rückhaltevorrichtung und Feststellgurten für die Füße Schalensitz mit hoher Rückenlehne und (verstellbarer) Kopfstütze Auf 3-Punkt-Gurtsystem (Hosenträgergurte) achten! Beachten Sie unbedingt auch die erhöhten Anforderungen an ihr Fahrrad: Bremse, Reifen, Beleuchtung und Lenker müssen optimal eingestellt sein und funktionieren Der Radfahrer muß mindestens 16 Jahre alt sein Auf den Kinderfahrradhelm sollte im Fahrradsitz niemals verzichtet werden Position des Kindersitzes am Fahrrad Bei der Montage des Fahrradsitzes für Kinder sind grundsätzlich 3 Sitzpositionen am Fahrrad erlaubt. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile: Empfehlenswert: Sitzposition hinter dem Sattel bzw. über dem Gepäckträger Der Sitz ist an der Sattelstange befestigt und ermöglicht dem Fahrer uneingeschränkte Bein- und Bewegungsfreiheit. Das Kind ist zudem vor dem Fahrtwind geschützt. Engpässen bei der Nutzung des Gepäckträgers können durch Packtaschen begegnet werden. Die für diese Sitzposition konzipierten Kindersitze zeichnen sich häufig durch höhenverstellbare und/oder nach hinten verstellbare Rückenlehnen sowie durch auch höhenverstellbare Fußstützen aus. Dadurch sind sie einerseits verschiedenen Kindergrößen anpassbar und erlauben eine bessere Sitzposition, wenn das Kind bei der Fahrt eingeschlafen sein sollte. Achten Sie unbedingt darauf, dass Fahrradsitze für diese Sitzposition das zulässige Höchstgewicht der Kinder von max. 22 kg erlauben. Bedingt empfehlenswert: Sitzposition hinter dem Lenker Das Kind sitzt in Fahrtrichtung zwischen Lenker und Ihnen. Einige Fachleute bevorzugen diese Sitzposition, da das Fahrverhalten des Rades dadurch am wenigsten beeinflusst sein soll. Der Bewegungsspielraum für Ihre Beine kann aber knapp werden und auch die Gefahr, dass Sie sich durch Ihr Kind ablenken lassen, ist durchaus gegeben. Umsicht und auch Fahrsicherheit könnten hierdurch negativ beeinflusst werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihr Kind den vollen Fahrtwind ins Gesicht bekommt. In dieser Sitzposition darf der kleine Fahrgast maximal 15 kg wiegen. Nicht empfehlenswert: Sitzposition vor dem Lenker Das Kind sitzt entgegen der Fahrtrichtung vor dem Lenker. Diese Variante sollten Sie, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen in Betracht ziehen. Durch den Sitz vor dem Lenker wird das Fahrrad und die Lenkung sehr instabil. Fachleute raten von diesem Modell eindeutig ab. Auch hier beträgt das höchst zulässige Gewicht der Kinder 15 kg. Und- ja, Fahrradsitze sind TÜV geprüft. Sollten weder beschädigt oder brüchig erscheinen, dann können Sie eingesetzt werden. Viele Grüße von Katrin


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