semmerl
Hallo! Ich hab mal ne Frage: Unsere Tochter ist Ende Februar 2 geworden und die Zwillinge kommen im September/ Oktober. Meine Bekannte meinte jetzt, dass uns da in den ersten Wochen eine kostenlose Haushaltshilfe zusteht. Wisst Ihr da evtl. mehr? Wo muss ich das beantragen, wie oft kommt die und was macht die? Ich weiß noch gar nicht, ob ich das will, dass dann jemand Fremdes in meiner Wohnung rumrennt. Nach der ersten Geburt (Dammschnitt und Dammriss) wollte ich die ersten drei Wochen niemanden außer meiner engsten Familie sehen.
Hallo, habe am 30.03. meine Zwillinge bekommen. Hatte in den letzten drei Monaten in der SS eine Haushaltshilfe, welche Dein FA Dir verschreiben kann. Habe auch noch zwei Kinder im Alter von 4 und 3. Nach der Geburt stand mir nur eine Hilfe zu, wenn es wieder ein Arzt bescheinigt. Meine KK meinte, nach einer normalen Geburt wird das wohl kaum der Fall sein. Da ich aber einen Kaiserschnitt hatte, verschrieben mir die Ärzte in der Klinik eine HH für vier Wochen auf. Dieses hat dann mein Mann gemacht, der Arbeitgeber muß halt auch zustimmen. Finanziell hat man zwar ein bißchen weniger, dafür hatte ich eine wirkliche Hilfe. Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne melden Nadine
Dann hat Dein Mann was bezahlt bekommen, weil er Dir geholfen hat? Ich glaub, mein Mann dürfte das nicht. Er nimmt zwei Monate Elternzeit (beide wohl erst im Frühjahr und Sommer) und mehr "Fehlzeiten" kann man seiner Firma dann nicht mehr zumuten. Aber meine Mama hat schon gesagt, sie könnte mir helfen. Wenn sie dann bisschen was dafür kriegt, wäre das ja auch toll.
Wenn Deine Mutter berufstätig ist, bekommt sie glaube ich etwas weniger wie ihr Gehalt. Ist sie nicht beruftätig kommt es auf die KK an. Bei einer Freundin sagte diese, die Mutter könnte so ja helfen. Andere zahlen dann pro Stunde etwa 5 Euro. Ruf Deine Kasse doch einfach mal, was die dazu sagen und wie sie das handhaben. Wünsch Dir viel Glück
Man bekommt von der KK in dem Fall einen Verdienstausfall bezahlt, der Arbeitgeber gibt unbezahlten Urlaub und die KK bezahlt einen Verdienstausfall, allerdings nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze. Ob das bei nahen Verwandten auch bezahlt wird, weiß ich aber nicht. Wenn die Haushaltshilfe ein Verwandter 1. Grades ist bezahlt die KK nichts, weiß allerdings nicht, wie es ist, wenn die Person dafür unbezahlten Urlaub nimmt. Ansonsten ist das mit der Haushaltshilfe nicht so einfach, wie es aussieht, der Arzt muss schon bescheinigen, dass die Mutter so krank ist, dass sie eine Hilfe braucht, meine Kinder waren 1,5 und 3 Jahre alt, dazu kamen neugeborene Drillinge, der Kindsvater war über alle Berge, also ich war alleine und habe keine Hilfe von der KK bekommen, weil ich ja keine Krankheit hatte, mit der man das hätte begründen können.
Und falls Du privat versichert sein solltest, dann wird es nochmal schwieriger, einen Hilfe bezahlt zu bekommen. War jedenfalls bei mir so. Lg, und viel Glück
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