Mitglied inaktiv
Hallo! Unsere Zwillinge sind im august geboren. Für meinen Sohn habe ich das volle Elterngeld bekommen und für den 2. Zwilling den Mehrlingsbonus. Jetzt habe ich Antrag auf Überprüfung gestellt. Die wollen nun wissen, welche Monate ich für den 2. Zwilling beantragen will. Ich denke, dass ich da die Monate wie bei meinem Sohn angeben werde. Ist das so richtig? LG H.
Guten Morgen, mir hat gestern die Elterngeldstelle den Tip gegeben das ich nicht wie bei Tom damals 1-12 angeben soll, sondern bei Ben jetzt Monate 1-10 und 13-14 ( für 13-14 bekommt man nämlich den vollen Satz zurückbezahlt und nicht nur 300 + 300 Mehlingsbonus) Das ist aber nur zu Beantragen wenn man mehr als die 12 Monate Elternzeit eingereicht hat. ( ich hatte 3 Jahre) Meine Berechnung: Ich hatte 16 Wochen Mutterschutz 36+0 Bekomme jetzt: 6x 300+300 (1-10) 2x 1071 (13-14) Hoffe ich konnte helfen
Hallo! Du kannst das so machen, wie Jessi beschrieben hat, wenn dein Mann kein Elterngeld bekommen hat. Wenn er aber für 13+14 Monat Elterngeld bezogen hat, müsste er auf 2mal 600€ verzichten und du lässt ja auch zwei Monate mit je 600€ aus. Das wäre bei euch also verschenktes Geld, da du ja weniger als 1200€ pro 'vollem' EG Monat hast...
Moin Wilma, Sorry deine Aussage ist zu 100% falsch, da jeder Vater wie Mutter ein vollkommen getrenntes Anrecht auf Elterngeld hat. Wenn beide Eltern 14 Monate zu Hause bleiben haben BEIDE Eltern Anrecht auf jeweils volles Elterngeld+300€ Zwillings"bonus"! Also mach es wie Jessi beschrieben hat. LG Ingo
Na toll.. dann hab ich ja falsch beantragt und bekomme somit viel weniger!! Mist...
Hab auch 1-12 beantragt weil ich es nicht besser wusste....Dachte auch, der 13 und 14. Monat stehen einem nicht zu. Eben nur, wenn der Vater die zwei Monate Elternzeit nimmt.
Sorry Ingo! Aber genauso wird es in der facebook Gruppe bzgl Mehrlingselterngeld beschrieben. Da der Vater in Monat 13+14 fürs erste Kind volles EG bekommt, bekommt er in den Moanten fürs 2. Kind nur Sockelbetrag plus 300€ Mehrlingsbonus= 600€. Und die Eltern können ja nicht für beide Kinder parallel Geld bekommen. Das ist natürlich etwas anderes, wenn der Vater nicht nur Monat 13/14 daheim war oder garnicht...
Moin Wilma, der Gag an der Sache ist, daß der Vater kein weiteres Elterngeld beansprucht und deswegen die Mutter den 13. und 14. Monat beantragt. Damit wird ihr Elterngeld NICHT angerechnet da sie dieses ja nur für ein Kind erhält. Laut Elterngeldgesetz kann man die 12 Bezugsmonate in den ersten 14 Monaten frei wählen. Jedoch werden die Monate mit Mutterschutz der Mutter zugerechnet. Daher kann die Mutter vorausgesetzt sie war in Elternzeit) die Monate 1-10 plus 13-14 wählen. in den Monaten 1-10 unter Anrechnung des Mutterschutzgeldes und des Elterngeldes für Kind 1 und die Monate 13 und 14 voll! LG Ingo
Ja, das ist klar. Wenn die Mutter in dem 13/14. Monat volles Elterngeld bekommt, aber der Betrag 1200 € unterschreitet, ist es doch ein Minusgeschäft. Da ja bei der Mutter 2 Monate a 600€ fehlen und der Vater fürs 2.Kind auch auf insgesamt 1200€ verzichtet.
Moin, stimmt! 1200€ Elterngeldsatz für die Frau ist die Grenze ab der diese Aufteilung lohnt. Ein kleiner Trost für die jenigen die evtl. duch falsche Beratung die Monate 1-12 beantragt haben. Dort sollten aber die Männer noch 13-14 beantragen!! LG Ingo
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