Elternforum Zwillinge und Drillinge

Elterngeld

Elterngeld

wolkenhimmel6

Beitrag melden

Bekomme ich nur doppeltes Elterngeld, wenn mein Mann auch mind. 2 Monate Zuhause geblieben ist oder auch, wenn nur ich Zuhause geblieben bin??? Dann natürlich nur für 12 Monate. Ich versteh das irgendwie nicht ganz...


Judith84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Elterngeld kann man nur beanspruchen, wenn man in Elternzeit ist. das gilt auch für den Mann. d.h. Du nimmst elternzeit für Zwilling 1 und dein Mann für Zwilling 2 (jeweils für 1 Jahr) plus: du nimmst zusätzlich die 2 partnermonate für Z 2 und dein Mann für Z 1. Das macht dann 14 Monate für jeden von euch. Außerdem bekommt ihr zusätzlich noch den Mehrlingsbonus! Ihr könnt also beide zusammen 14 Monate zuhause bleiben und in dieser Zeit Elterngeld beanspruchen :-)


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Judith84

Das versteh ich nicht! Ist ja irgendwie ungerecht! Ich war die die ganze Zeit zuhause.. warum bekomme ich nicht für 2 x 12 Monate was?!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Ganz einfach : Weil Du nur einen Lohn hast der logischerweise auch nur 1x ersetzt werden muss ! Nimmt der Mann für eines der Kinder auch Elternzeit, dann kann nun auch sein Lohn ein Jahr ersetzt werden. Wieso willst Du Deinen Lohn 2x ersetzt haben ?


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

weil ich 2 Kinder habe!!! Hätte ich diese hinter einander bekommen, hätte ich auch zweimal Elterngeld bekommen. Und wer zuhause bleibt ist doch eigentlich egal. Ob zwei Jahre die Mutter oder 1 Jahr der Vater und 1 Jahr die Mutter.


Vanillepudding

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Sehe ich auch so. Ich habe auch nur 1x Elterngeld+ 300€ Mehrlingsbonus bekommen. Fand das immer ungerecht. Denn Mütter, die Kinder innerhalb einiger Jahre bekommen, kriegen 2x VOLLES Elterngeld wenn sie berufstätig waren. Man kann ja nichts dafür, wenn man Zwillinge bekommt und nicht zwei nacheinander.


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Und letztendlich ist es doch egal wer zuhause bleibt!!! Versteh das nicht! Genau, man kan doch nichts dafür, dass man Zwillinge bekommt und man ist dióppelt bestraft. Weil diejendigen die jetzt doppeltes Elterngeld bekommen, bekommen zusätzlich auch noch die 300 Euro extra. Also da hörts doch irgendwann mal auf.


Fubuki

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Irgendwas ist immer ungerecht.... Sein wir dich froh, dass wir überhaupt soviel Geld bekommen und zu Hause bleiben können. Das war für die zwillingsmütter und anderen mütter noch vor 10 Jahren ein Traum. Hier wird auf sehr hohem Niveau gejammert... Genießt lieber den Sommer mit euern Kindern , ohne finanziell am Stock zu gehen...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fubuki

Und nix anderes ist Elterngeld, ein Lohnersatz ! Wenn Du vorher berufstätig warst, dann kannst Du doch nun noch die Partnermonate für ein Kind nehmen, also bekommst Du 2 Monate Elterngeld länger als früher.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Und im Übrigen. Wieso nimmt der Mann dann keinen Erziehunsurlaub ? Dafür ist doch das neue Gesetz eigentlich ? Dann habt ihr 2x Elterngeld.


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich dachte mir steht nur was zu, wenn der Vater auch Zuhause war. Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Ne, wenn Du vorher berufstätig warst. Du kannst für ein Kind Elterngeld nehmen und die Partnermonate fürs andere. + 300€ Mehrlingsbonus ( den bekommt man bei Einzelkindern gar nicht, bzw. nur 10% ) Dein Mann kann auch für ein Kind Elterngeld nehmen ( sein Lohn dann ) und Partnermonate für das andere Kind + Mehrlingsbonus Ein riesen Fortschritt !


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hab eben nich einmal versucht im netz was zu finden, aber da steht nur drin, dass man was rückwirkend bekomme, wenn der Partner auch Zuhause war. Klar, ich war vorher berufstätig... Hab ja auch 12 Monate Elterngeld bezogen. Mmmh... Und nu???


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Bist Du denn noch Zuhause ? Dann beantragst Du nun die Partnermonate für das Kind, für welches Du jetzt den Geschwisterbonus bekommst. Wie alt sind denn die Kinder ?


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, bin ich noch!!! Sie sind jetzt 3 Jahre! Ich hab gelesen, dass das nicht geht. Mach mich da mal nächste Woche schlau ... Wie ist das denn bei dir??


wilma1077

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich verstehe das doch richtig, dass man auch rückwirkend Elterngeld für den Papa bekommt? Vorraussetzung ist NUR, dass er die Zeit auch daheim war! Wer kann sich das denn leisten? Oder hab ich das falsch verstanden? Der Papa macht blöderweise den 13.+14. Monat Elternzeit, wenn er die ersten zwei Elternzeit genommen hätte, wären jetzt noch zusätzlich die letzten 2Monate möglich, oder? Und bereits genommenen Urlaub in Erziehungsurlaub umbasteln kann man auch nicht irgendwie- ist ja auch an den Geburtstag im jeweiligen Monat gekoppelt?? Naja, evtl bekomm ich auch den 13.+14.Monat Elterngeld, das hat doch ganz guten Aussicht auf Erfolg? Wie seht ihr das?


Vanillepudding

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wilma1077

Also wenn nur Mama zu Hause war...12 Monate lang, dann kann man als Mama rückwirkend Elterngeld beantragen für das andere Kind?! Aber wie lange?? Sicher doch nicht auch 12 Monate?? Meine werden nun auch 3...da man das ja 4 Jahre rückwirkend machen kann...beträfe es mich auch...Wo genau muss ich denn nochmal hingehen um mich zu informieren und zu beantragen? Das war die Stadt, richtig? Elterngeldstelle bei der Stadt?! LG


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Wenn überhaupt nur die zwei Monate vom Vater. Aber ich habe da anderes nachgelesen... Werde mich da morgen auch mal bei der Stadt informieren.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Eigentlich ist es ganz einfach. Die Kinder sind nun keine Einheit mehr, sondern eigenständig. Jeder kann seinen Lohn ersetzt bekommen. Papa Kind A und Partnermonate Kind B Mama Kind B und Partnermonate Kind A Rückwirkend nur, wenn man zu der Zeit auch Zuhause war. Das trifft meist dann auf die Mutter zu, die dann noch den 13 + 14 Monat für Kind A nehmen kann rückwirkend.


Disco-Bauch

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

plausibel erklärt, soweit so gut. mich sticht noch folgendes bei der "rückwirkend"-lösung. väter konnten von anbeginn des elterngeldes nicht voll (12+2 für z2 zusätzlich zu +2 für z2) daheim bleiben, da es keine anspruchsgrundlage gab. wir haben z.b. 12+2 gelebt. wenn es die rechtliche grundlage gegeben hätte, dass beide daheim bleiben können, hätten wir es zumindest in erwägung gezogen. es ist ja neben der beruflichen situation (stichwort karriere) eine finanzielle frage. irgendwo im spiegel-artikel steht sinngemäß, dass bis zu ca 20.000euro pro einzellfall mehrkosten für die elterngeldstellen zu erwarten sind. die wiederum kommen nun nicht zustande, wenn die mütter die zusätzlichen +2 für z2 in anspruch nehmen können. nun ja, warten wir noch ab.


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Werd mich morgen mal erkundigen..das wäre doch schon mal was... Bekommt man dann auch den 300 Euro mehrlingsbonus??? Ich werde berichten...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Ja, den Bonus gibt es auch. Rückwirkend werden es sehr wenige Väter bekommen, da ohne Elterngeld eben die meisten weiter arbeiten gegangen sind. Denke viele Feinheiten müssen da auch noch entschieden werden. Was ist mit einem Vater , der arbeitslos wurde, dann ALG1 bekam ? Der hätte dann auch Elterngeld nehmen können. Bekommt der das auch wieder ? Oder verlängert sich sein ALG1 Anspruch ?


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja denke auch, dass da noch an den Feinarbeiten gearbeitet werden muss. Es gibt ja bisher nur diesen speziellen Fall. Und da sind ja auch noch beide komplett das erste Jahr Zuhause geblieben. Mein Mann könnte leider gar nicht Zuhause bleiben.. Ich bin mal gespannt was die mir morgen sagen. Kennst du denn schon jemanden der Auskunft bekommen hat? Wo z. B. Nur die Mutter Zuhause geblieben ist oder sich was anderes? Bei meiner Freundin war es so..sie ist 2 Jahre Zuhause geblieben und der Vater hat auch zwei Monate bekommen. Wie sieht's da aus? Da bekommt wohl auch nur die due zwei Monate von ihm, oder??


Vanillepudding

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Wäre schön, wenn alle, die bei der Stadt waren und sich erkundigt haben sich anschließend hier mal melden würden. Mich interessiert das Thema auch brennend, aber habe momentan keine Zeit zur Stadt zu fahren.


IngoAC

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Moin, meine Frau war heute auf der Stadt. Die haben zwar schon von dem Urteil gehört, aber haben noch keine (Ahnung) Umsetzungsvorschrift. Die sind dann einfach so verblieben, daß meine Frau einen Antrag auf Élterngeld für den 13. und 14. Monat stellt. Sie wissen jedoch noch nicht, wie sie den bearbeiten sollen. Ich halte die Antragstellung für die Eltern welche knapp vor Ablauf der 4 Jahre sind für extrem wichtig, da somit die "Verjährung" nach 4 Jahren nicht eintritt. Wenn bei Antragstellung die 4 Jahre rum sind geht man leer aus! Die Sache hat für mich noch eine große Unbekannte. Beim normalen (Einlingselterngeld) werden die Mutterschutzmonate immer, verbindlich der Mutter zugesprochen und die Zeit vom Elterngeld abgezogen. Bekommen in Zukunft auch Väter (von Zwillingen) Mutterschutz? oder gehen die 3 Monate später bei der Durchführung den Männern doch wieder verloren? Fragen über Fragen. LG Ingo


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von IngoAC

Hab es heute auch noch nicht geschafft. Werd aber morgen mal dort anrufen. Ich meld mich!!!!


wolkenhimmel6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Es sind doch nie wirklich 12 Monate, auch bei Zwillingen nicht. Oder hab ich deine frage jetzt falsch verstanden??&563; Also bei mir zum Beispiel war es so, dass meine 12 Wochen zu früh kamen und ich dann 12 Wochen noch normales Geld bekommen und ab dann bis zu ersten Geburtstag Elterngeld...


Panara1305

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von IngoAC

Moin! Auch ich habe heute bei der Stadt angerufen. Auch dort gibt es noch keine genauen Informationen / Umsetzungsvorschriften. Angeblich brauche ich mich nicht nochmal melden, die hier in WHV gemeldeten Zwillingseltern (die die infrage kämen) würden informiert werden... Na, ich weiß nicht, was ich von der Aussage halten soll.... Welches Amt informiert schon freiwillig über zustehende Rückzahlungen??? Ich werd auf jeden Fall nochmal nachhaken dort! LG Nathalie


Vanillepudding

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Panara1305

Ich werde mich da auch melden, auf irgendeinen Bescheid warte ich nicht! Und ich lasse mich auch nicht abwimmeln....mal sehen. Aber nun haben erstmal meine Zwillis Geburtstag, da hab ich dafür keine Zeit.


Kruemmelhund

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Ich hab gelesen, das für Väter dann nur die Monate ohne Mutterschutz zählen, bekommst dann also Geld für 9 Monate plus partnerzeit plus Bonus. Wir müssen das auch noch beantragen... Lg Sabrina


IngoAC

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kruemmelhund

Moin, ich denke die werden es versuchen die Väter auf 9+2 zu drücken, aber wenn ich das Urteil richtig verstanden habe stand da beide Elternteile bekommen 12+2. Also Sabrina beantragt alles weil nur bei einer Ablehnung kann später, wenn alles endgültig geklärt ist, gezahlt werden. wenn ihr das Geld nicht beantragt könnt ihr es dann auch nicht mehr nachträglich beantragen. LG Ingo