Elternforum Zwillinge und Drillinge

Einkommensgrenze bei Erziehungsgeld?

Einkommensgrenze bei Erziehungsgeld?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, will gerade den Antrag auf Erziehungsgeld ausfüllen und frage mich, welche Einkommensgrenze gilt. Wird zur berechnung die Einkommensgrenze für ein oder zwei Kinder genommen? Habt ihr Budget oder Regelbetrag gewählt? Danke daniela


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Daniela, wenn Du nur die Zwillis hast und keine weiteren Kinder, gilt die Einkommensgrenze Paar/2 Kinder - also 33.140 EUR beim Regelbetrag für die ersten sechs Lebensmonate. Hier gibt es eine gute Broschüre zum Thema ErzG: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf Ich habe den Regelbetrag gewählt und bekomme somit ErzG bis zum 2. Geburtstag dieses Jahr im September. Ich hatte auch ursprünglich vor, knapp 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Ob Regelbetrag oder Budget hängt von Eurer Lebenssituation und Deinen Zukunfstplänen ab. Wenn Du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst, ist es sinnvoller das Budget zu wählen. Da könnt ihr nämlich in dem einen Jahr mehr Geld abstauben, wie beim Regelbetrag. Manchmal ist es aber auch sinnvoll das Budget zu wählen, selbst wenn man länger als ein Jahr zu Hause bleiben möchte. Und zwar nämlich dann, wenn der Partner für den Regelbetrag zu viel dient (und man nichts bekommen würde) und man aber beim Budget (weil höhere Einkommensgrenze) doch was bekommen würde. Weitere Fragen kann ich Dir auch gern per Mail beantworten ... LG Daniela