CHAOS_ENGEL
Ich hasse Anträge, ich hasse sie wirklich. Aber bei Zwillingen macht es das ja auch nicht wirklich einfacher. Für mich denke ich das ich soweit alles klären konnte. Zumal ich bis Juli in Elternzeit war, und nun noch 2 Monate BV beziehe bevor es in den Mutterschutz geht. Man kann es ja auch einfach haben
Nun hab ich aber noch eine Frage wegen dem Eltergeld-/zeit für den Papa.
Ihm stehen auch wieder nur 2 Monate bezahlt zu, oder? Und wie ist es mit der Bezahlung? Er bekommt ja die 65% vom Lohn und dann auch noch die 300 zusätzlich für das zweite Kind? Ich blick nicht mehr durch!
HIIIIILLLLLFFFFFEEEE
Moin, Ihr bekommt jetzt die Zwillinge? Wenn ja dann kann jeder von Euch (Vater und Mutter) jeweils 14 Monate Elterngeld beantragen, wenn Ihr beide min. 14 Monate Elternzeit nehmt(d.h. Ihr dürft beide in den Bezugsmonaten nicht arbeiten) LG Ingo
Wir bekommen sie noch ja. Ich will zwei Jahre zu hause bleiben. Und mein Freund so viel Elternzeit wie er nehmen kann. Bezahlt versteht sich. Ich bekomme eh nur den mindestsatz also dann zwei mal 300.
Na das ist doch Super. Wie Ingo schon sagt, soll ab jetzt gelten, dass der Papa auch für ein Kind Elterngeld beantragen kann. Sprich DU für Kind A 12 Monate und für Kind B 2 Monate plus 300€ mehrlingszuschuss Und der Papa für Kind B 12 Monate und Kind A 2 Monate plus 300€ mehrlingsbonus. Beim Papa wird noch was abgezogen eG Mutterschutzzeit ( die er ja nicht hat). Lass dir nichts anderes erzählen, die machen das gerade neu und haben selbst noch keine Ahnung wie es läuft. Wir müssen auch noch nachbeantragen. Google mal nach Gerichtsurteil Elterngeld Zwillinge. Lg Sabrina
Mein Freund wird aber kein ganzes Jahr machen, das ist Geldmäßig nicht drin. Also kann er ja rein theoretisch 4 Monate zu Hause bleiben, richtig? 2 Monate für jedes Kind? Wie lange kann ich denn bekommen? Auch wieder nur 12 Monate gesplittet auf zwei Jahre - oder? Denn man beantragt ja beide Kinder auf einem Antrag. Bekommt eigentlich Kind A Geschwisterbonus auf Kind B und umgedreht? Wäre ja eigentlich rechtens, oder?
Nein, du bekommst für 12 Monate Elterngeld für Kind A plus 2 Monate für kindB und 300€ monatlich geschwisterbonus. Würde dein Mann auch Zuhause bleiben, würde er für diese zeit Elterngeld für Kind B beantragen und für dieses Kind auch den Geachwiterbonus bekommen als Verdienstausfall für diese zeit. Wenn du allein Zuhause bleibst, bekommst du für ein Kind Elterngeld für insgesamt 14 Monate und 300€ Bonus- einmal für beide Kinder ( so war es bis jetzt geregelt)
Natürlich kann man arbeiten gehen, bis 30 Stunden. Das Urteil sagt nichts gegenteiliges, ist alles noch unsicher und man muss noch abwarten, was für Arbeitsanweisungen die Elterngeldstellen bekommen. tatsache ist aber, dass Zwillinge nun wie Geschwister gesehen werden.
Sondern Mehrlingszuschlag, das ist ein großer Unterschied ;-)
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