*Flosmama*
Hallo, mein Sohn gehr in die 3 Klasse ( Bayern), da sind in zwei Wochen Ferien. Jetzt ist es so, das wir wahrscheinlich in Dez. Umziehen ( in den Ort wo wir beide schon arbeiten) Das ganze entscheidet sich aber erst Anfang Sep. Soll ich einen Gastschulantrag stellen für den neuen Ort? Oder soll ich ihn in der alten Schule lassen und ihn die letzten 7 Monate von der Klasse fahren? Wann müsste ich spätestens den Gastschulantrag stellen? ( Schule fängt am 13 Sep. an) Ich will in in der vierten Klasse nicht mitten im Jahr raus ziehen. Wer kann mir da weiter helfen und hat Erfahrungen? Gruß Sina
puh..schwierig... Wenn es dir irgendwie möglich ist würde ich ihn in der jetzigen Klasse lassen. Zumindest bis zum Übertrittszeugnis. Danach wechseln ist nicht mehr so schlimm. Außerdem lernt er dann vielleicht schon einige Kinder kennen die mit ihm dann in die weiterführende Schule gehen. Lg reni
Wann gibt es die? Ich musste damals als Kind in April der 4 Klasse wechseln, ich fand das voll schlimm. Mein Sohn möchte sogar jetzt wechseln. Ich weiß nur nicht ob das Anfang Sep. noch möglich ist einen Gastantrag zu stellen und wie lang der braucht.
Also meiner hat mitten in der 4ten Klasse gewechselt, versuch,es zu vermeiden. Die Kleenen haben schon Stress genug. Oder halt nach dem Übertrittszeugnis. Ist aber bestimmt auch stressig,hier musste ich sogar andere Schulbücher kaufen,dabei ist es im gleichen Landkreis. So oder so brauchst einen Gastantrag. Wenn er bleibt,dann auch. Aber da sind sie sehr kulant,grad in der 4.Klasse. lg
Übertrittszeugnisse gibts Anfang Mai. Lg reni
Hab Deine 2.Antwort jetzt gelesen. Ruf halt in der neuen Schule an. Meine Freundin hatte das gleiche Dilemma wie Du und musste da mords rumschreiben. Frag,wie die Schule es gern haben möchte. Und bei nem 4.Klässler werden sie wohl hoffentlich gut beraten und helfen.
Lass ihn an der alten Schule und such dir jemand den du als Tagemutter im alten Schulbezirk angibst, dann sollte es am leichtesten sein. Aber frag in der Schule nach. gruss sabine
Bei Umzug muss man nicht begründen, wenn man an der alten Schule bleiben will. Also nix mit Gastschulantrag etc. lg Anja
Ich habe das so verstanden, dass sie erst im Dezember umziehen. Das heisst doch, dass das Kind eh in der alten Schule bleibt bis Dezember. Und dann müsste es doch gehen, wenn man die Betreuung nach der Schule im alten Ort nachweisst, dass das Kind bleiben darf. es gibt ja wohl keinen blöderen Zeitpunkt für einen Schulwechsel vor dem Empfehlungszeugniss. Gruss Sabine
Es hätte ja auch Vorteile zu wechseln, es hätte schon Kontakt zu evtl neuen Klassenkameraden auf der weiterführenden Schule. Aber solange der Umzug noch nicht entschieden ist, sind das eh ungelegte Eier. gruss Sabine
Ich würde eher zur neuen Schule raten. WIe es rechtlich aussieht weiß ich nicht. Aber dann lernt er schon einmal ein paar Kinder kennen und steht in der 5. nicht doof da. Hängt aber auch davon ab ob er in der 5. in eine Landschule oder Stadtschule geht. In ersterem Fall kennen sich viele Kinder schon und bilden Gruppen - also besser jetzt wechseln. Im zweiteren Fall ist es eher egal da sich kaum Kinder von früher kennen - dann eher in der alten Schule bleiben. Aber red doch mal mit den Schulleitungen und Beratungen - was die Dir raten. Viel Glück Servus Laufente
von mir gibts ein klares: "in der 4.lassen und die paar Monate pendeln, in der 5. wird doch alles eh neu gemischt" wir haben zu Beginn der 4. gewechselt: "NIE WIEDER" und zu Beginn der 5. wieder gewechselt, war total easy und problemlos und wir sind schon sehr häufig gependelt....