KKM
Herrlich! Etwas überzeichnet, aber sehr lustig und treffend!
und wie haben ihnnauf DVD und schon zig mal geguckt. So einiges kommt mir so bekannt vor......:)
Mich haben an dem Film die gravierenden faktischen Fehler gestört. Es ist nun mal nicht die Entscheidung der Lehrkraft, die "Klassenleitung niederzulegen". Insofern war die ganze Story obsolet...
Das stimmt so nicht, eine Lehrkraft kann sehr wohl eine Klassenleitung niederlegen!
In welchem Bundesland geht das? In NRW ist da eine Schulleitung vor.
Der Film spielt in Sachsen. Die Eltern wollen sie absägen, Frau Müller teilt mit, dass Eltern so leicht keine Lehrer absetzen können. Da müsste die Schulleitung bzw. das Schulamt involviert sein. Später teilt Frau Müller mit, dass sie die Schulleitung bitten wird, sie aus gesundheitlichen Gründen von der Klassenleitung freizustellen. Alles logisch und denkbar...
Gravierende faktische Fehler
Das muss ich mir merken.
Ich fand ihn lustig.
Gravierende faktische Fehler konnte ich keine entdecken. Ich empfand es fast als Tragikomödie, weil so viel Wahres darin vorkam.
Hallo!
Natürlich darf eine KL nicht einfach so eine Klassenleitung niederlegen.
ABER in RL habe ich auch 2x erlebt dass spontan eine KL ausgetauscht wurde.
1. Auf Wunsch der KL, weil die es bei der Rückkehrt aus der Elternzeit nicht richtig eingeschätzt welchen Aufwand 3 Kinder (zwischenzeitlich dann eines welches chronisch erkrankte) zuhause, ein Mann der nur am WE zu hause ist, machen. Das hat sie auch ehrlich zugegeben und hat vorher bei der Klassenfahrt nicht teilgenommen und ein Elternabend wurde kurzfristig abgesagt - es gab als Vorboten zur Geschichte. Eltern wurde da nicht befragt, aber es wurde transparent gemacht warum das so ist - hätte sie nicht machen müssen.
2. Die Schulleitung hat eine KL mitten am Tag abgesetzt und ausgetauscht. - Eltern wussten nie warum - Personalsache.
Das sind aber total normale Personaldinge ....
Sonst fand ich den Film
- aber an sich ist das Thema schon sehr "deutsch", noch nicht einmal in der Schweiz oder in Österreich wird der "verstanden".
LG, 2.
Ich bin Grundschullehrerin in NRW. Auch hier wäre es denkbar, dass eine Klassenleitung auf Wunsch der Klassenlehrerin abgegeben wird. Natürlich entscheidet da die Schulleitung auch mit, aber den Wunsch kann man durchaus äußern und ich kenne auch einen Fall, wo das aus der Schulleitung einleuchtenden Gründen passiert ist. Ggf. könnte man sich bei trifftigen Gründen sonst sicher auch an den Personalrat und ans Schulamt wenden. Ich fand den Film übrigens Klasse. Etwas überspitzt, aber durchaus mit wahrem Kern. Für Grundschullehrerinnen und entspannte Eltern sehr lustig ! Liebe Grüße, Gold-Locke