Samira6
Meine Tochter ist fast 13. Sie ist an drei Tagen pro Woche in der OGS angemeldet. Eigentlich brauchen wir die OGS nicht zur Betreuung, da sie ohne OGS nur 2 bis 3 Tage in der Woche nach der Schule 1 Stunde alleine zu Hause wäre. Ich habe sie aber dort angemeldet, damit sie einen Rythmus hat und in die Klassengemeinschaft reinwächst. Jetzt zu unserem Problem: Meine Tochter fühlt sich in der OGS nicht wohl, und es ist jeden Tag ein Kampf, dass sie hingeht. Keine ihrer Freundinnen ist dort, und mit den Mädchen dort wird sie nicht warm. Die Betreuerin versucht dann, sie zu integrieren, und von den anderen Mädchen kommt dann z. B. : "Kann nicht jemand anders mit A. spielen?" Das ist für meine Tochter sehr belastend, und ich möchte sie gerne von der OGS abmelden. Das Problem ist aber, dass ich das laut Vertrag erst zum Ende des Schuljahres machen kann. Die OGS-Leiterin macht Druck und erwartet, dass A. in die OGS kommt. Jetzt meine Frage: Kann sie mich zwingen, mein Kind dort hinzuschicken?
Nein. Hat jemand dir Zwang angedroht? Du musst das tun, was gut für das Kind ist. Selbst wenn du den Vertrag nicht kündigen könntest, muss das Kind nicht hin. Normalerweise gibt es Wartelisten - da sollten sie einer Aufhebung zustimmen können.
Danke für deine Antwort! Ich nehme an, bei dieser OGS gibt es keine Warteliste, denn es scheinen nicht viele Kinder hinzugehen. Das ist wahrscheinlich auch das Problem: Sie dürfen keine Fördergelder kassieren für Kinder, die de facto nicht hingehen.
Hallo, das kann man nicht so einfach beantworten - kommt halt darauf an was im Vertrag steht und wie der Ganztag organisiert ist. Mein Sohn war auch an einer Ganztagesschule und wir wussten bei Vertragsunterschrift, das der Nachmittag ebenfalls Schulpflicht ist. Einfach zuhause bleiben ging da nicht. Der Unterricht war da auch auf den ganzen Tag verteilt - also nicht vormittags Unterricht, nachmittags Hausaufgabenbetreuung. Sondern es gab keine "Hausaufgaben", sondern Lernzeiten die in den Tagesablauf integriert waren, Unterricht war auch am Nachmittag, in den Lernzeiten gab es individuelle Aufgaben, je nach Schwächen der Kinder - eher so eine Art Nachhilfe wenn nötig auch in Kleingruppen oder Einzeln. Mal war es Vorbereitung für eine Schulaufgabe, mal zusätzlicher Matheunterricht, weil viele ein Thema nicht verstanden hatten. Dafür hatte die Klasse 2 Klassenlehrer die sich die Zeiten eingeteilt hatten. War wirklich ein tolles System - aber halt auch für die ganze Klasse ganztags verpflichtend. Wer keine OGS wollte, musste in eine Paralellklasse ohne Ganztagsunterricht. Und das ging natürlich nicht einfach unter dem Jahr. Was habt ihr denn im Vertrag unterschrieben? Schulpflicht auch am Nachmittag? Dann kannst du dein Kind nicht einfach aus der OGS nehmen und die Leitung der OGS kann auf die Erfüllung der Schulpflicht auch am Nachmittag bestehen. Dann hilft nur das Gespräch, dann ist die Schule in der Pflicht die Integration deiner Tochter zu organisieren. Gruß Dhana
OGS bedeutet "Offene" Ganztagsschule. Offen ist nicht verpflichtend.
Hallo, bei meinem Sohn hieß es auch OGS - weil man sich ja für beide Schulformen frei jedes Jahr wieder entscheiden konnte, es gab halt die Ganztagsklassen und die Halbtagsklassen. Ich würde mich da nicht auf Begrifflichkeiten versteifen - ist ja kein geschützer Begriff, den jede Schule im gleichen Sinne benutzt. Ich denke - bindend ist was im Vertrag steht. Keiner von uns kann wissen wie das dort vor Ort geregelt ist. Gruß Dhana
Das ist richtig. Dennoch kann ich mir keinen gültigen Betreuungsvertrag vorstellen, der beinhaltet, dass das Kind dort lustlos seine Zeit absitzen muss. Und schon gar nicht mit 13 Jahren. Da enden m.W. die meisten Betreuungen: 6. Klasse oder 12 Jahre. Die Fallkonstellation ist absurd.
OGS heißt bei in unserer Stadt, dass am Nachmittag kein regulärer Unterricht stattfindet, sondern "nur" Hausaufgabenbetreuung und Wahlfächer (Freizeitangebot). Trotzdem verpflichtend. Für die Kinder die zur OGS angemeldet sind besteht auch Nachmittags schulpflicht. Allerdings kann man bei uns die Kinder auch nicht nur für bestimmte Tage anmelden. Entweder ganz oder gar nicht. Wer sein Kind nur tageweise betreuen lassen möchte, muss es in einen Hort geben. Gebundener Ganztag heißt bei uns, dass Unterrichtszeit, Hausaufgabenzeit und Freizeit über den ganzen Tag verteilt sind. In der OGS sind die Ganztags-Kinder mit den Halbtagskindern vormittags in den selben Klassen. Im gebundenen Ganztag sind die Ganztags-Kinder in eigenen Klassen, da die komplette Tagesstruktur eine andere ist. Ist anscheinend regional unterschiedlich Bei uns könnte man das Kind zum Halbjahr aus der OGS abmelden. LG Inge
Haben die wirklich ein Problem damit, wenn du weiter zahlst aber dein Kind nicht hinschickst?
Ja. Dabei kostet es gar nichts.
Solange sie nur meckern, dein Kind aber nicht von der Polizei zum Zwangsspielen in der OGS abgeholt wird, bist du meiner Meinung nach im grünen Bereich.
Wenn Du es nicht bezahlst, heißt das ja nicht, daß es nichts kostet. Daß Jugendliche mit 13 nicht mehr in die Nachmittagsbetreuung gehen wollen, kann ich mir vorstellen. Hier ist nach der 4. Klasse sowieso Schluß mit Nachmittagsbetreuung. Die Frage ist zwar, warum Ihr sie überhaupt angemeldet habt, aber das ist ja jetzt eh egal. Ich würde versuchen, freundlich eine Regelung zum Wohle des Kindes zu finden. Man kann den Schulpsychologen/ -sozialarbeiter einschalten, falls es einen gibt. Grüße, Jomol
Ich verstehe dein Problem sehr gut und würde die Tochter nicht mehr schicken wollen. Allerdings war es an unserer Grundschule in Bayern nicht möglich die einmal angemeldete OGS nicht zu besuchen, für den Rest des Schuljahres. Das zählte wie Schule schwänzen. Ob der Besuch mit Polizei und Bußgeldern durchgesetzt wird weiß ich nicht. Ich kenne niemanden der es eskalieren ließ. Da kamen einige Familien extrem in Schwierigkeiten: Arbeitszeiten oder Jobs können sich ändern. Manche arbeiten Schicht, müssen das Kind jeden Tag anmelden und schicken obwohl sie es nur jede zweite Woche brauchen... Ein Zirkus waren immer Einladungen zum Geburtstag: dafür musste man einen Antrag auf Befreiung stellen. Extrem nervig. Und belastend für das Kind wenn es den Konflikt des vermeintlichen Schwänzens aussitzen soll. Begründung war immer dass es um die Fördergelder ginge.
Dann lässt sich sicher mit einem zutreffenden Attest die Pflicht beseitigen. (Also ehrlich, manchmal denke ich wirklich, dass die Bayern spinnen)
Das hat nicht zwingend etwas mit Bayern zu tun. Und man weiß worauf man sich einlässt. Bzw. verstehe ich grundsätzlich nicht wieso Mutter ein 13 jähriges Kind überhaupt für eine Überbrückung von 1-2 Stunden dort angemeldet hat.
Wenn dort steht, dass die Anwesenheit bei erfolgter Anmeldung Pflicht ist, dann ja, muss dein Kind kommen. Ebenso, wenn Formulierungen wie "Fehltage sind zu entschuldigen" oä oder eben der allg. Hinweis, dass bei Krankheit eine rechtzeitige Information erfolgen soll. Also alles, was impliziert, dass mit Anmeldung die Anwesenheit täglich eingeplant ist. Steht davon nichts im Vertrag oder nur Formulierung wie "ein regelmäßiges Erscheinen wäre wünschenswert im Sinne ..." - dann nicht. Dann kann deine Tochter auch der OGS fernbleiben. Ich gehe davon aus, das Erscheinen ist Pflicht, da es hier wohl auch mit Fördergeldern zu tun hat. Diese Fördergelder sind ja nicht explizit für 1 Kind und ein Wegfall, wenn Kind eh nicht kommt und betreut werden muss, ja nicht schlimm. Sondern das Geld wird für diverse Dinge eingesetzt - fällt also Summe x weg, weil Kind nachprüfbar nicht mehr kommt, schadet das der ganzen Gruppe unter Umständen. Aber davon ab: hast du das nicht vor "Buchung" der OGS erfragt? Normalerweise kommen solche Hinweise doch schon wenn man nur fragt, wie das bei Arzt- oder regelmäßigen Therapieterminen wäre. IdR wird einem dann schon klipp & klar gesagt, ob das ok ist und eh nicht schlimm - oder eben nur in Ausnahmefällen "erlaubt" ist.
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