dhana
Hallo, weiß jemand, wie das geregelt ist? Ich dachte immer an Tagen an denen eine Schulaufgabe geschrieben wird, werden keine Stehgreifaufgaben geschrieben. Aber genau das war bei meinem Sohn heute - erst schrieben die Kinder die Lateinschulaufgabe - und genau in der darauf folgenden Stunde eine Stehgreifaufgabe in Informatik. Wie meinte mein Sohn, er könnte dann gar nicht mehr richtig denken, weil die Schulaufgabe ja schon recht schwer war. Und es war ja auch keine Pause zwischen den beiden Stunden. Weiß da jemand, wie die Regelung ist (Bayern)? LG Dhana
Hallo, kenne die Regelung zwar nicht! Aber bei meiner Tochter 6. Klasse war dies auch schon der Fall! Auch in Bayern... LG Kati
LG Sabine
hallo, normalerweise wird das auch so gehandhabt, dass keine exen an Schulaufgabentagen geschrieben werden. das war bei mir damals schon so und ist auch heute noch bei meiner tochter so. ich hab mal in der GSO gegoogelt und das für dich gefunden: 4) 1 Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. 2 An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. 3 Welche kleinen Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, gefordert werden, entscheidet die Lehrerkonferenz nach § 53 Abs. 2 . Googel mal nach GSO..dann kannst du es genau nachlesen. eine schweinerei ist es trotzdem! Lg reni
Es kommt bei meiner Tochter öfter vor, dass eine Klassenarbeit mit einem Test, auf einen Tag fällt. 6. Klasse, Schl.-Holst. Ich glaube, die ungünstige Situation war bisher, als ein Lateintest auf eine 2stündige Deutscharbeit folgte.
Unser Direx (Gym, Bayern) wiederholt gebetsmühlenartig, dass dieser "Tatbestand" erlaubt ist aber vermieden werden sollte. (Regelung in unserer Schule) Er führt an, dass manche Fächer nur 1 x pro Woche unterrichtet werden und wenn dann gerade an diesem Tag immer Schulaufgaben geschrieben werden, dieser Lehrer nie zu seinen Noten kommen würde. Viele Grüße Vivaldia
Hallo, in Bayern ist das seit einigen Jahren erlaubt, dass an Schulaufgabentagen auch Stegreifaufgaben geschrieben werden dürfen (früher war das nicht erlaubt). An dem Gymnasium, an dem meine Kinder sind, ist es aber von Seiten der Lehrerkonferenz her entschieden worden, dass keine Exen an Tagen geschrieben werden, wo eine Schulaufgabe auf dem Plan steht. Das hat bis jetzt auch immer geklappt. LG Dagmar
Wenn eine Stehgreifaufgabe eine Kontrollarbeit ist, darf dies der Lehrer. Er darf eine Klassenarbeit schreiben und dann können auch noch drei Kurzkontrollen in den anderen Fächern geschrieben werden. Es dürfen nicht zwei Klassenarbeiten an einem Tag geschrieben werden.
Gymnasium Bayern meldet: Ist, wie oben schon geschrieben, erlaubt, kann aber durch die Lehrerkonferenz verboten werden. Wir hier haben es ausgeschlossen. Ein Einwand, der immer kommt, und der nicht von der Hand zu weisen ist: Mündlich ausgefragt wird an diesem Tag ja auch, also müssen sich die Schüler ja doch auf die anderen Fächer vorbereiten. Konsequenterweise müsste man also alle Leistungsnachweise in den anderen Fächern verbieten, was aber keine Schule macht.
ARRRGH WEHE HIER SCHREIBT NOCHMAL EINER STEGREIFAUFGABE MIT H!!!!!!! Und jetzt zur Frage: Das sagen die Lehrer den Schülern seit der 5.ten Klasse und es steht in den Schulaufgabenregeln: Es dürfen an Schulaufgabentagen auch Stegreifaufgaben/Exen geschrieben werden. Das wird jedoch nur selten gemacht und nicht aus fiesheit sondern weil die Lehrer vom Zeitplan es sonst nirgendswo mehr hineinbeziehen können. LG Butterbrot
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