Elternforum Zehn bis Dreizehn

mal Kinderarzt - mal Hausarzt. Ist das möglich?

mal Kinderarzt - mal Hausarzt. Ist das möglich?

Carmar

Beitrag melden

Ich möchte mit meiner Tochter zum Chiropraktiker. Habe eben bei einem angerufen. Laut Sprechstundenhelferin (wie heißt der Beruf heutzutage?) soll ich eine Überweisung vom Kinderarzt oder Hausarzt besorgen. Heute schaffe ich es zeitlich nicht mehr zum Kinderarzt. Aber unser Hausarzt (also von uns Eltern) ist hier um die Ecke, so dass ich das heute nachmittag schaffen könnte. Könnte ich mit meiner Tochter zum Hausarzt, so dass er eine Überweisung ausstellt? Und dann irgendwann - wenn was anstehen würde - wie gewohnt zum Kinderarzt. Oder geht so ein Arztgehopse nicht? Der Chiropraktiker ist auch ein Kinderarzt. Aber er hat Patientenaufnahmestopp und er wäre noch weiter weg.


sojamama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Ist nicht so gern gesehen, aber ICH tu das auch ehrlich gesagt. Ich arbeite bei einem Allgemeinmediziner, wenn ich mal ne Kleinigkeit habe, verordnet er mir ein Rezept. Mein eigentlicher Hausarzt ist aber ein anderer..... weil mein Chef muss nicht alles wissen. Ich möchte nicht, dass ich dann ggf. in eine Schublade gesteckt werde, wenn es mal um wirklich was geht. Meine Kinder hatten einen Kinderarzt, da war ich regelmäßig zu den Vorsorgen, die es im kleinen Alter so gab. Jetzt mit 10 und 15 Jahren gehen wir da nicht mehr hin. Abgesehen davon sind meine Kinder nie krank. Das ist gut. Kontrolle Augenarzt oder Orthopädie ging bisher immer so, auch OHNE Überweisung. Warum musst du da eine ÜW mitbringen? Soll das gleich ein Therapierezept sein oder wirklich eine Überweisung? melli


Carmar

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sojamama

Ich habe in der Praxis angerufen, nachdem meine Kollegin ihn mir empfohlen hat. Er hat ihre Tochter schon mal "eingerenkt". Dort ist eigentlich Patientenaufnahmestopp. Aber mit Überweisung würde es gehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

wenn der eigene arzt urlaub hat und man braucht eine überweisung, geht man ja auch zu einer Vertretung. Daher denke ich , das das kein Problem ist. ich würde in der hausartpraxis anrufen und nachfragen


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Warum sollte das nicht gehen? Wer sollte das regulieren? Meine Kinder gehen da und dort. Immer schon.


wolfsfrau

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Wir haben die Vorsorgetermine immer beim Kinderarzt gehabt, bei Schnupfen und Co. sind wir schon ziemlich früh mit unseren Kindern zu unserem Hausarzt gegangen. Da gab es nie Probleme.


Luna Sophie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Ich habe mit meinen Kindern auch gewechselt. Bei Kleinigkeiten bin ich mit ihnen zu meinem Hausarzt. Und auch schon, weil es dem Kind richtig fies ging. Der Kiderarzt ist weiter weg. Und immer sehr voll. Gab nie Probleme.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Wenn dein Hausarzt einfach so eine Überweisung zum Chiropraktiker ausstellt, quasi "auf Zuruf".... Normalerweise wird der Patient (Kind oder Erwachsener) erst mal untersucht, diagnostiziert und dann zur Therapie (oder weiterer Untersuchung) an einen Behandler überwiesen. Kann also sein, dass der Hausarzt Dein Kind erst noch untersuchen will und vielleicht zu einem anderen Ergebnis kommt, was keinen Chiropraktiker braucht... Je nachdem ....


Carmar

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Man sieht leider, dass da was gemacht werden muss. Schmerzen sind auch vorhanden. Der Hausarzt würde es sicher sehen.


Carmar

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Danke euch für die Rückmeldungen. Dann werde ich mal am Dienstag mein Glück versuchen. Da oder da. Wir (Kind und ich) haben dann beide frei.


Mami2607xy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Carmar

Wie eine Vorrednerin bereits sagte, ist dieses Arztgehopse in der Tat aus gutem Grund nicht gern gesehen. Da dein Arzt bzw Kinderarzt im Urlaub ist, wird er sicherlich aushelfen. Rechtlich darf er das allerdings nicht, denn in der Regel ist der Kinderarzt verpflichtet, eine Vertretung zu stellen. Offiziell darf dann auch nur dieser Vertretungsarzt behandeln, der Hausarzt machte sich ansonsten strafbar. Aber: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Mehr als nein sagen kann dein Hausarzt ja nicht.