Elternforum Zehn bis Dreizehn

Kinder allein lassen

Kinder allein lassen

Mitglied inaktiv

Hallo, angeregt durch den Beitrag unten, hab ich eine weitergehende Frage zu dem Thema. Wie sieht es aus, wenn meine Kinde rallein sind und unerlaubt ein Fremdkind in die Wohnung lassen und es passiert was. Dem Fremdkind mein ich. Wie ist das rechtlich, ich bin wohl schuld...? Und wie ist von eurem Gefühl her die Schuldfrage? Meine Kinder 7,9 und 11 bleiben gelegentlich mal ca. 1 h am Nachmittag alleine, damit ich länger arbeiten kann. Die Devise lautet: nicht an die Tür und nicht ans Telefon, es sei denn ich rufe an (das sieht man am Telefon). Einzige Ausnahme: die beste Freundin der 11jährigen darf reingelassen werden, weil sie gelegentlich mal den Schlüssel vergisst und so nicht nach Hause kann (im Gegenzug passiert das meiner Großen ja auch). Die Kinder sehen vom Kinderzimmer aus, wer an der Tür steht, das "Gucken aus dem Versteck" ist ihnen erlaubt. Heute wurde der Kumpel des 7jährigen reingelassen, man dachte, für ihn gelte die Ausnahme auch. Prompt hat er was kaputt gemacht. Das war hoffentlich heilsam für meine Kinder, aber garantieren kann ichs nicht. Ein andermal hatte ein (kinderunerfahrener) Nachbar meine Kinder beschwatzt (durch die Tür, aber man hört es), ihm sein Paket rauszugeben. Sie haben sich beschwatzen lassen, seitdem wird nicht mehr hinter der Tür gehorcht... Mir ist immer unwohl, wenn ich sie alleine lasse. Aber irgendwie müssen sie ja auch lernen. Was denkt ihr? LG carow


Laufente123

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Ich denke dass das Besucherkind der Aufsicht der eigenen Eltern unterliegt und wenn die erlauben dass es das Haus verlässt und in der Nachbarschaft rumwandert ist es deren Problem. Doof wäre es wenn die Eltern annehmen würden dass die anderen Eltern zu Hause sind. Aber letztendlich müssten sie es selber prüfen. Meine Kinder dürfen keine anderen Kinder ins Haus lassen wenn kein Erwachsener da ist mit Ausnahme von 2 Freundinnen. Deren Eltern wissen Bescheid, dass ich nicht dauernd zu Hause bin und lassen ihre Kinder auch mal alleine. Meine Kinder haben sich letztens von einem lästigen Postboten beschwatzen lassen, die Tür zu öffnen um das Paket anzunehmen. Ich habe Ihnen erneut erklärt dass sie niemandem, auch nicht der Polizei, die Türe öffnen sollen wenn wir Erwachsenen zu Hause sind. Warum nicht der Polizei? Wenn es ernst wäre würden die sich schon Zutritt verschaffen. Aber ich kann mir kaum eine Situation vorstellen wo die echte Polizei die Kinder abholen müsste und nicht einer von uns Eltern erreichbar wäre. Zudem haben wir ein Familiencodewort für solche Fälle (ein Tipp der Polizei). Wenn das genannt wird, dann dürfen die Kinder öffnen bzw. mitgehen. Ob die Kiddies sich im dann wirklich daran halten weiß ich nicht, aber irgendwann muss man ihnen einfach vertrauen und nicht zuletzt sind es auch immer wieder Erwachsene die auch seltsamen Personen auf den Leim gehen. Das Leben ist wie es ist, und ist auch riskant. Aber ich lasse mich nicht von der Angst steuern wenn die Wahrscheinlichkeit für das jeweilige Ereignis sehr sehr gering ist. Die kinder könnten auch an einem Salatblatt ersticken oder die Trepper hinunter stürzen. Dennoch essen wir Salat und wohnen in einem Haus mit Treppen. Servus Laufente


Trini

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Bin ich zu lax???? Meine Söhne sind jetzt 14 und 11 und bleiben schon seit einigen Jahren stundenweise allein. Manchmal müssen sie sich auch mittags was "kochen", wenn ich länger arbeite. Aber, sie gehen selbstverständlich ans Telefon (obwohl es mir manchmal lieber wäre, sie würden es dem AB überlassen, weil sie nämlich vergessen mir zu berichten, wer warum angerufen hat) und öffnen die Tür, wenn der Paketbote klingelt. Andere Kinder werden allerdings nicht eingelassen. Trini


barnie

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Zur rechtlichen Seite habe ich folgendes gefunden: Kinder sind tagsüber/abends alleine 5.3.1 Merkmale - Ein Kind verbringt an Nachmittagen und/oder abends viel Zeit ganz allein. - Ungewöhnlich häufiger, zielloser Aufenthalt („Rumhängen“) im Bereich der Schule oder an anderen Plätzen. - Häufig fehlende Hausaufgaben aufgrund mangelnder Betreuung. 13 5.3.2 empfohlenes Vorgehen - Wenn Fachlehrer entsprechende Beobachtungen machen, informieren diese möglichst umgehend den Klassenlehrer, dieser dokumentiert. - Der Klassenlehrer führt mit dem Kind/Jugendlichen ein Gespräch über die Situation und wie diese verbessert werden kann. Eventuell treten bei diesem Gespräch Ursachen und Hintergründe zu Tage. - Wenn die Merkmale weiterhin beobachtet werden, werden die Personensorgeberechtigten des Kindes/ Jugendlichen durch den Klassenlehrer informiert. Spätestens jetzt erfolgt eine Information der Schulleitung. - Reagiert das Kind / der Jugendliche unverhältnismäßig (z.B. mit der dringlichen Bitte die Eltern keinesfalls zu benachrichtigen), zieht der Klassenlehrer (mündlich) die Schulsozialarbeit zur kollegialen Beratung hinzu. - Tritt keine Veränderung ein, werden die Personensorgeberechtigten eingeladen, an einem gemeinsamen Gespräch mit Klassenlehrer, Schulsozialarbeit, ggf. Schulleiter teilzunehmen, in dem Lösungen und Hilfsangebote thematisiert werden. Die Personensorgeberechtigten werden in diesem Gespräch darüber informiert, dass bei weiterem Anhalten der Merkmale das Jugendamt (gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII) informiert wird. - Beim Anhalten der Merkmale erfolgt eine Information an das Jugendamt durch die Schule, ein gemeinsamer runder Tisch unter Beteiligung von Klassenlehrer, ggf. Schulleitung, Schulsozialarbeit, Jugendamt, Eltern und Schüler wird initiiert. 5.4 Es erfolgt kein oder ein unregelmäßiger Schulbesuch 5.4.1 Merkmale - Ein Kind kommt unregelmäßig, selten oder gar nicht mehr zur Schule oder schwänzt Einzelstunden. 5.4.2 empfohlenes Vorgehen - Wenn Fachlehrer entsprechende Beobachtungen machen, informieren diese möglichst umgehend den Klassenlehrer, dieser dokumentiert. - Der Klassenlehrer führt mit dem Kind/Jugendlichen ein Gespräch über die Situation und wie diese verbessert werden kann. Eventuell treten bei diesem Gespräch Ursachen und Hintergründe zu Tage. - Wenn die Merkmale weiterhin beobachtet werden, werden die Personensorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen durch den Klassenlehrer informiert. Spätestens jetzt erfolgt eine Information der Schulleitung. - Reagiert das Kind / der Jugendliche unverhältnismäßig (z. B. mit der dringlichen Bitte die Eltern keinesfalls zu benachrichtigen), zieht der Klassenlehrer (mündlich) die Schulsozialarbeit zur kollegialen Beratung hinzu. - Tritt keine Veränderung ein, werden die Personensorgeberechtigten eingeladen, an einem gemeinsamen Gespräch mit Klassenlehrer, Schulsozialarbeit und ggf. Schulleiter teilzunehmen, in dem Lösungen und Hilfsangebote thematisiert werden. Die Personensorgeberechtigten werden in diesem Gespräch über die Möglichkeiten eines Bußgeldverfahrens oder der polizeilichen Zuführung informiert. In diesen Fällen soll Kontakt zu dem zuständigen Ordnungsamt aufgenommen werden. Auch wird dargelegt, dass bei weiterem Anhalten der Merkmale das Jugendamt (gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII) und/oder das Familiengericht eingeschalten werden.


Jayjay

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Hm, hab mir da noch nie Gedanken drüber gemacht. Also, die Tür öffnen darf meine Tochter nicht, auch nicht bei der Post oder so. Das weiß sie. Ausnahme: Wenn sie genau weiß, dass es Oma oder eine Freundin ist. Meistens bin ich ja zuhause, aber es kommt vor, dass ich nachmittags weg muss und meine 11-Jährige sich mit ner Freundin verabreden will. Dann erlaube ich es, weil ich eigentlich davon ausgehe, dass die keinen Blödsinn machen (und was die Tür angeht, so kriegt meine Tochter schon mit, ob die Freundin da steht oder nicht). Meist geht es dann auch um Referate oder ums Lernen für eine Arbeit (und die Freundinnen, die dann kommen, sind eher Streber - es wird dann tatsächlich gelernt!).


Mijou

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Hm, also ich würde einen Siebenjährigen (egal ob mit oder ohne Geschwister) noch gar nicht allein lassen. Dein mulmiges Gefühl hast Du nicht zu Unrecht. Und schließlich sind ja auch schon kleinere Dinge schiefgegangen (dem Nachbarn geöffnet wegen Paket). Was, wenn mal der Falsche vor der Tür steht und den Kindern eine tolle Geschichte erzählt? Klar geht es meist gut - aber wenn nicht? Auch Gastkinder würde ich gar nicht erlauben, wenn ich nicht selbst mit dabei bin. Ich selbst lasse meine Kinder (6 und 12) auch noch nicht zu anderen Kindern zum Spielen, wenn dort niemand zu Hause ist. Und ja: Ich denke, Du wärest wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran, wenn mit einem Gastkind etwas passieren würde. Deine Kids haben Dir ja bereits gezeigt, dass das Alleinbleiben eine heikle Sache ist und bleibt. Werden sie richtig reagieren, wenn es mal brennt (oder wenn jemand durch die Tür hindurch behauptet, es brenne...)? Werden sie richtig und zügig reagieren, wenn eines sich schwer verletzt? Nein, ich hätte da (jetzt zumindest noch) kein gutes Gefühl. Ich würde den Kleinen erst allein lassen, wenn er mindestens 10 ist - trotz der Geschwister. Mein Sohn (fast 7) darf auch mit seiner älteren Schwester (12) noch nicht allein bleiben. Die Große darf - ohne den Kleinen - bisher etwa anderthalb Stunden allein bleiben. LG


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Mijou

Vielen Dank für eure Beiträge. Ich werd mich bemühen, das Alleinelassen auf ein Minimalmaß zu beschränken. Bei der 11jährigen gehts natürlich nicht anders, da es auch in den Ferien keine Betreuung für so Große gibt und ich nun mal nicht so viel Urlaub habe. Für sie finde ich es an der Zeit, selbständig zu werden. Es sind übrigens auf unsrer Straße immer Nachbarn im Notfall erreichbar, falls mal ne Platzwunde zum Arzt muss oder so (bitte nicht...). Die Kleinen sollen aber doch möglichst in die Betreuung gehen. LG carow