Mia186
Hallo zusammen, meine Tochter ist in Bayern in der 5 Klasse Gymnasium. Heute hat mir jemand erzählt, dass es in der 5. Klasse eine Probezeit gibt. Ich habe das noch nie gehört. Ist das wirklich so??? Wenn ja, wie sind die Vorgaben? Gruß Mia
Nein die gibt es nicht.
Danke Lilly für deine Antwort. Heißt das dann, in der 5 Klasse Gymnasium in Bayern ist es so, dass nur das Jahreszeugnis entscheidend ist und da schlechtestenfalls eine 5 erlaubt ist?
Du brauchst sogar 2 Fünfer oder eine 6, um durchzufallen, und das ist in Klasse 5 in Bayern wirklich schwer zu erreichen... Zudem sind nicht alle Fächer vorrückungsrelevant.
Hallo, doch es kann eine Probezeit ausgesprochen werden, wenn z.B. das Übertrittszeugnis eigentlich nicht gut genug aber die Eltern darauf beharren, dass das Kind die Schule besuchen soll. Da wäre aber bei der Anmeldung gesagt worden. Hat dein Kind den Notendurchschnitt gehabt, dann gibt's auch keine Probezeit.
"Heute hat mir jemand erzählt, dass es in der 5. Klasse eine Probezeit gibt." Da hat wohl jemand den Probeunterricht falsch verstanden. Oder er hat die Versetzung auf Probe gemeint, die jedoch erst ab der 6. Klasse greift. Wenn es aufgrund von den Noten eigentlich keine Versetzung in Klasse 6 gibt, es jedoch Fächer mit guten Ausgleichsnoten gibt (die genauen Bedingungen weiß ich gerade nicht), kann ein Kind auf Antrag in die 6. (7., 8 ...etc.) Klasse versetzt werden. Probezeit ist dann bis Mitte Dezember.
denke, dass es in allen bundesländern ähnlich ist...die 5./6. klasse der weiterführenden schule gilt als "erprobungsstufe", in nrw z.b. wird von 5 zur 6 nicht versetzt, sondern erst in der 7 wieder, dann aber ggf auf eine andere schulform LG
... in BW kann man sehr wohl in jeder Klassenstufe sitzen bleiben und wiederholen. Klasse 5 und 6 sind hier einfach Unterstufe. Da ist der Wechsel immer auch zum HJ möglich. Ab Klasse 7 eigentlich nur zum SJ-Ende, wobei unsere Schule auch halbjährlich gehen lässt. Ich denke, dass Regeln überall anders sind.
Zitat: "in nrw z.b. wird von 5 zur 6 nicht versetzt, ..." In NRW wird von der 5 zur 6 entweder versetzt (steht sogar auf dem Zeugnis) oder das Kind geht auf eine andere Schule. So ist es hier (Gym. in NRW).
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf siehe Abschnitt 2 :-) LG und für Bayern gilt vermutlich http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO
Nun ja, das wird tatsächlich so genannt.
Die einen kommen in ein höheres Schuljahr und das ohne Versetzung.
Die anderen gehen in ein niedrigeres Schuljahr und das heißt nicht mehr Sitzenblieben. Verstehe es wer will.
bei uns heißt das "übergehen", während "versetzung" immer notengebunden ist LG
Sieh an, auf dem Zeugnis der 5. Klasse steht tatsächlich "geht über", auf dem Zeugnis der 6. Klasse steht "wird versetzt". Hab ich was dazu gelernt.
.... oder gelesen. Ich denke, da hat jemand was verwechselt. Wenn das Kind aufgrund der Empfehlung aufs Gymnasium wechselt gibt es keine Probezeit. Aber mit Sicherheit wird es auch für Bayern einen Landesbildungsserver geben. Da klickst Du rein und suchst das was Du genau möchtest.
ich kenne nur die Erprobungsstufe in der 5. und 6. komme aus Nds. Hier waren das insgesamt in der Zeit 4 oder 5 Kinder die dann auf die Realschule gewechselt sind.
Als ich im Bayern im Gymnasium war, gab es in der 5. noch eine Probezeit. Man durfte zum Halbjahr keine 5er oder 6er im Zeugnis haben. Das wurde aber schon vor Ewigkeiten abgeschafft, frag mich bitte nicht wann.