Mitglied inaktiv
Unser Kleiner soll Jannik heißen. ET ist eigentl. heute aber ich sitz immer noch hier ;o( Unsere beider Väter heißen Andreas mit Vornamen. Nun dachten wir, als "Zweitnamen", nicht als Rufname Andreas eintragen zu lassen - so als Überraschung u. ich finde das eine sehr schöne Geste. Habe aber Angst, dass er dann in Papieren o. beim Doc o. später halt immer Jannik Andreas genannt/gerufen wird. Wie ist das eingetragen bzw. rechtlich? Bitte schnelle Antwort - danke euch Lieben. Kahtleen
Er wird später nur Jannik gerufen. Meine Tochter hat auch einen zweiten Vornamen, den aber niemand ruf. Kenne auch niemanden, bei dem das der Fall ist. Rechtlich kann ich Dir da leider nicht weiter helfen. Gruß Maxikid
hallo, meiner heißt jannik nicholas. er wird aber nur jannik genannt. seinen zweiten namen kennt kaum einer. schreibe ich auch nicht auf. steht nur in der geb-urkunde. rechtlich wäre er zu nennen, wenn du mit bindestrich schreibst. also jannik-andreas. oder du würdest ihn jannik andreas nennen und andreas unterstreichen, dann wäre andreas der rufname. aber so bleibst du bei jannik (was übrigens ein sehr schöner name ist.:-)))))) lg
Rechtliche Seite: Er müsste den überall nennen und auch damit unterschreiben wenn er mit Bindestrich geschrieben wird, weil es dann wie EIN Nam ebetrachtet wird. Reale Seite: Meine Töchter haben 2 bzw sogar 3 Namen aber nur 1 ist der RN. Auf der KK-Karte stehen alle Namen drauf, beim ersten Besuch beim Arzt braucht man doch nur zu sagen "Jannick" ist der RN. Du kannst die KK-Karte aber auch OHNE den ZN ausstellen lassen, dann steht er NUR in der Geburtsurkunde. Das ist völlig legitim. Nur später im Ausweis stehen dann beide Namen drin, beim Amt (Ummelden, irgedwas beantragen etc) musst du beide Namen eintragen und den RN unterstreichen. Später im Kiga oder Schule gibst du nur den RN an oder gleiches Verfahren wie beim Arzt. So weiß jeder Bescheid :)
Ich habe selbst einen ZN (ohne Bindestrich). Man muss diesen nicht angeben, was ich auch nie mache. Alle Zeugnisse etc. sind demnach nur auf meinen RN ausgestellt. Den ZN kennt daher kaum einer. Meine Schwiemu war bei der Hochzeit ganz überrascht als es nach Elena noch weiterging *lach*. Nur bei amtlichen Dingen (Perso, Heirat...) wird der ZN immer aufgeführt. LG Elena
bei unerem sohn ist der 2. name der rufname, der erste steht noch nicht mal auf dem krankenkassenkärtchen (haben wir beim beantragen gesagt, das wir nur den zweiten namen darauf haben wollen); in der geb.urkunde stehen natürlich beide namen, keiner ist unterstrichen; nur mein Papa sagt manchmal den ersten Namen, weil es eine Abwandlung seines Namens ist :o) LG Nadja mit Jonathan & (Johann)Leonard
Also ich habe auch zwei Namen und mein zweiter Name steht nur in meinem Pass und im AHV-Ausweis, ansonsten kennt ihn eigentlich niemand. Beim Arzt musst du auch nur einen Namen angeben und übrigens auch bei der Schulanmeldung...
Der Zweitname ist nur dann verpflichtend (bei Verträgen, Ärzten usw.),wenn der Doppelname mit einem Bindestrich verbunden ist. Das ist die rechtliche Seite! Ebenso wird bei Versichertenkarten usw. nur der erste Name genommen, solange es eben KEINEN Bindestrich gibt und somit ist auf der Karteikarte beim Doc auch nur der erste Name registriert. Sei lieb gegrüsst und eine traumhafte Geburt, Meike
...und manche Unternehmen (z.B. Banken) übernehmen den vollen Namen vom Perso. D.h. sein Konto könnte unter Umständen mit dem Namen Jannik Andreas geführt werden. Er muss allerdings nicht mit Jannik Andreas unterschreiben und er ist auch nicht verpflichtet, seinen vollen Namen überall anzugeben (es sei denn, es wird wie oben genannt der Name vom Perso übernommen)
für eure lieben Antworten. Da kann er ja kommen :o))))