rose_dust
Hilfe. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Natürlich wohnt er noch in der gemeinsamen Wohnung. Er sucht sich aber was neues, ich bleibe mit unserem Sohn hier. Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem schon Wohngeld zu beantragen? Ich arbeite in Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung
du kannst erstmal Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern von deinem Mann, erst wenn das ausgeschöpft ist - bekommst du Wohngeld. Also - Dein Einkommen - Kindergeld - Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) oder Unterhaltsvorschuss - Trennungsunterhalt 3/7 reicht das nicht - dann Bürgergeld oder Wohngeld.... Außerdem muss er aus dem Mietvertrag geschrieben werden.
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